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Fälschungen im Umlauf: Masken in Deutschland zurückgerufen - erhöhtes Corona-Infektionsrisiko

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FFP2-Masken gehören schon seit Monaten zum Standard für jegliche Art Treffen.
Zwei FFP2-Masken liegen auf einem Tisch. Die aufgedruckt CE Zertifizierung ist nur mit der vierstelligen Prüfnummer echt, die linke Maske zeigt eine vermutlich gefälschte CE-Zertifizierung. © Fabian Strauch/dpa

Eine KN95-Maske aus China wird wegen mangelnder Schutzwirkung zurückgerufen. Vom Kauf von Masken aus dem Internet wird wegen gefälschten Kennzeichnungen und mangelnder Qualität zunehmend abgeraten.

München - Für die meisten Menschen sind sie mittlerweile zum täglichen Begleiter geworden: die FFP2-Masken*. Sie sollen uns und andere besonders gut vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Allerdings wird nun schon seit längerem wiederholt davor gewarnt, dass FFP2-Masken verkauft werden, die nur einen unzureichenden Schutz bieten.

So warnen zum Beispiel verschiedene kassenärztliche Vereinigungen davor, dass deutsche Behörden Schutzmasken aus China an Arztpraxen verteilt haben, die allerdings von mangelnder Qualität sind. Scheinbar werden einige FFP2-Masken ohne eine entsprechende Zertifizierung nach Deutschland exportiert. Erneut wird nun vor einem chinesischen Hersteller gewarnt, der KN95-Masken verkauft. KN95-Masken gelten eigentlich als gleichwertiges Äquivalent zu FFP2-Masken. produkwarnung.eu berichtet nun aber wieder über Masken mit ungültigen oder gefälschten Kennzeichnungen - es gibt sogar einen Rückruf.

Warnung vor KN95-Masken: Nur mit behördlicher Genehmigung zulässig

Es wird bereits seit Wochen davon abgeraten, Schutzmasken über das Internet zu kaufen. Besonders KN95-Masken sollten nicht erworben werden, wenn dazu keine behördliche Genehmigung vorgelegt wird. Diese Masken müssen nämlich eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft werden.

Wie produkwarnung.eu berichtet, sollen deutsche Behörden Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt haben, wenn diese einen Schnelltest bestanden hatten. Daher sollte beim Kauf von KN95-Masken immer nach einer Genehmigung gefragt werden. Die Daten des Dokumentes sollten sorgfältig mit denen der Maske abgeglichen werden. Erhält man ein solches Dokument nicht, ist der Verkauf nicht zulässig und die Masken sollten aus eigenem Schutz nicht getragen werden.

Erneuter Rückruf von KN95-Masken in Deutschland: Gefälschte CE-Kennzeichnung

Nun warnt die Website erneut vor einer KN95-Maske, weil sie eine mangelhafte Schutzwirkung aufweist. Besonders perfide ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Packung des zurückgerufenen Produktes eine ungültige CE-Kennzeichnung trägt. Diese versichert dem Käufer eigentlich, dass das Produkt den geltenden EU-Anforderungen genügt.

Konkret handelt es sich um die Maske „KN95 Protective Mask 4 Layer Protection KN95“. Sie wird in einer Box mit insgesamt 20 Stück verkauft und trägt die Modellnummer 7100. Der Barcode hat die Nummer 4772013226307. Die betroffene Maske ist dem Hersteller „Dongguan Jiesi Medical Supplier Co., LTD“ zuzuordnen.

Masken-Rückruf in Deutschland: Unzureichender Schutz führt zu erhöhtem Infektionsrisiko

Eine Überprüfung der Masken machte deutlich, dass die Masken einen Durchlass zwischen 26,9 und 79,2 Prozent haben. In der EU sind jedoch nur FFP2-Masken zugelassen, die einen Durchlass von maximal sechs Prozent haben. Die Schutzwirkung der oben genannten Masken sind also völlig unzureichend. Wenn die Maske nicht mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen kombiniert wird, ist das Infektionsrisiko hoch.

Darüber hinaus waren die in der Packung enthaltenen Masken nicht alle gleich. Sie waren zum einen unterschiedlichen aufgebaut und wichen zum anderen auch in ihrer Kennzeichnung teils stark voneinander ab. Aufgrund der festgestellten unzureichenden Filterleistung besteht bei allen Masken des genannten Herstellers die Gefahr, dass die Träger sich mit dem Coronavirus anstecken.

Bundesregierung liefert keine KN95-Masken mehr

Aufgrund solcher Feststellungen hatte zuletzt die Hamburger Schulbehörde die Nutzung der vom Bund zur Verfügung gestellten KN95-Masken an das Schulpersonal untersagt. Als Grund wurde der unzureichende Qualitätsstandard dieser Schutzmasken genannt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Januar mitgeteilt, dass die Masken durch ein mehrstufiges Verfahren geprüft werden würden.

Nun hat die Bundesregierung jedoch kurzfristig den KN95-Masken aus ihren eigenen Lieferungen die Zulassung als medizinische Maske entzogen. Denn die Berichte über schadhafte Masken sowie Rückrufaktionen einzelner Fabrikate und Modelle ließen das Vertrauen in diese Masken sinken. Selbst ein vermeintlich banales Lebensmittel wie Mineralwasser* ist nicht vor Rückrufen gefeit. (at) *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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