Auch die Chargen, die eventuell eine Gefahr darstellen, wurden genauer benannt. Die Produkte, vor denen die garmo AG warnt, haben die folgenden Mindeshaltbarkeitsdaten: 01.01.2021, 08.01.2021, 15.01.2021, 22.01.2021, 29.01.2021, 23.02.2021, 26.02.2021, 02.03.2021, 09.03.2021, 16.03.2021 oder 23.03.2021.
Der Hersteller erklärt, dass der Rückruf von GAZi-Käse eine vorbeugende Maßnahme darstellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fremdkörper im Käse befinden. Konkret geht es um die Gefahr, dass sich kleine Metallpartikel in den oben genannten Produkten befinden.
Der Käse wurde nach dem Rückruf aus dem Verkauf genommen. Kunden sollten die Produkte nicht verzehren. Wer eine der betroffenen Käsesorten mit entsprechendem Mindeshaltbarkeitsdatum gekauft hat, kann ihn im Geschäft zurückgeben. Die Kosten für den Kauf werden dem Kunden in diesem Fall erstattet.
Fremdkörper in Nahrungsmitteln können prinzipiell eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellen. Solche nicht erwünschten Produkt-Bestandteile können nämlich teils schwerwiegende Verletzungen verursachen. Besonders der Mund- und Rachenraum und auch die Organe des Verdauungstrakts sind dabei gefährdet. Der aktuelle Rückruf dient dazu, die Gefahr einer Verletzung zu minimieren. „[Wir nehmen] mögliche Risiken sehr ernst und möchten uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen“, teilt die garmo AG mit.
Neben diesem Käse-Rückruf ruft ein anderer Hersteller gleichzeitig ein Fisch-Produkt zurück. Auch in diesem Fall drohen beim Verzehr ernste gesundheitliche Folgen. (rm)