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Rückruf für Wein: Achtung! Flaschen könnten explodieren – Nutzen Sie zur Sicherheit diesen ungewöhnlichen Trick

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Für ein Wein wurde ein Rückruf gestartet. Weil die Flaschen plötzlich explodieren könnten, besteht hohe Verletzungsgefahr. Besitzer sollten das Produkt vorsichtig entsorgen. 

Kassel - Ob weiß oder rot, mit Schuss oder ohne: Glühwein ist besonders in der Weihnachtszeit ein beliebtes Getränk. Umso ärgerlicher, dass jetzt ein Bio-Wein von einem Rückruf* betroffen ist. Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein, denn die Flasche kann explodieren.

Das Bioland-Weingut Huter informiert über den Rückruf. Betroffen ist der „Winzerglühwein“ aus Rotwein mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 01.01.2022.

NameWeingut Huter
GeschäftsführerSebastian Huter
SitzWaigolshausen (Bayern)

Wein im Rückruf: Flaschen können explodieren

Dabei soll es sich laut Hersteller um einen Fehler in der Produktion handeln. Während der Füllung der Wein-Flaschen soll Hefe in das Produkt gelangt sein. Es kann zu einem Gärprozess kommen, der Druck auf die Flasche ausübt. Dadurch kann die Flasche explodieren. Es besteht Verletzungsgefahr.

Das Unternehmen bittet Kunden, die den vom Rückruf betroffenen Wein bereits gekauft haben, nicht mehr zu trinken. Die Flasche sollte vorsichtig in eine Tüte gepackt, verschlossen und anschließend entsorgt werden. Das Verbraucherportal „produktwarnung.eu“ empfiehlt zum Transport den Beutel mit der Flasche zusätzlich mit einer Decke abzudecken. Außerdem sollte der Wein im Kofferraum transportiert werden. Das schützt Kunden vor Verletzungen bei einem möglichen Platzen der Flasche.

Rückruf: Wein wurde in zwei Bundesländern verkauft

In den folgenden Bundesländern wurde der vom Rückruf betroffene Bio-Wein verkauft:

Warum Unternehmen immer wieder Rückrufe veröffentlichen

Wenn ein Lebensmittel zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann, kommt es in Deutschland zu einem Rückruf. Das betroffene Produkt wird meist von dem Hersteller selbst zurückgerufen. Hierzu ist er nach dem Produktsicherheitsgesetz verpflichtet, wenn ihm eine Gefahr auffällt.

Flasche Wein
Dieser Wein des Weinguts Huter wird zurückgerufen. © Bioland-Weingut Huter

Auf dem Online-Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Länder und der Bund Rückrufe. Wenn der Hersteller nicht zurückruft, werden die Verbraucher von der Behörde informiert. 

Qualitätsmängel sind meistens der Grund für Rückrufe

Die Rücknahme von Produkten aus dem Lebensmittelbereich ist nur verpflichtend, wenn diese nicht zum Verzehr geeignet sind oder eine Schädigung der Gesundheit durch sie entstehen kann. Bei reinen Qualitätsmängeln ist es also reiner Kundenservice, wenn das Produkt zurückgegeben werden kann.

Zu Rücknahmen kommt es häufig auch, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Wenn ein Unternehmen vor dem Verkaufsstart eines Produktes Mängel feststellt, können sie das betroffene Produkt aus dem Handel zurückziehen. So umgehen sie einen Verlust ihres Images. (kas) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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