Wenn ein Lebensmittel zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann, kommt es in Deutschland zu einem Rückruf. Das betroffene Produkt wird meist von dem Hersteller selbst zurückgerufen. Hierzu ist er nach dem Produktsicherheitsgesetz verpflichtet, wenn ihm eine Gefahr auffällt.
Auf dem Online-Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Länder und der Bund Rückrufe. Wenn der Hersteller nicht zurückruft, werden die Verbraucher von der Behörde informiert.
Die Rücknahme von Produkten aus dem Lebensmittelbereich ist nur verpflichtend, wenn diese nicht zum Verzehr geeignet sind oder eine Schädigung der Gesundheit durch sie entstehen kann. Bei reinen Qualitätsmängeln ist es also reiner Kundenservice, wenn das Produkt zurückgegeben werden kann.
Zu Rücknahmen kommt es häufig auch, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Wenn ein Unternehmen vor dem Verkaufsstart eines Produktes Mängel feststellt, können sie das betroffene Produkt aus dem Handel zurückziehen. So umgehen sie einen Verlust ihres Images. (kas) *hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.