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Kleinkind (2) erstickt in Urlaub an Wurst - Hersteller ändert Warnhinweis auf Verpackung

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Wiener Würstchen
Ein Zweijähriger ist beim Verzehr eines Würstchens erstickt, nun wird der Fall vor Gericht verhandelt. © Federico Gambarini/dpa

Ein Fleischwarenhersteller mit Basis in NRW muss sich aktuell vor Gericht verantworten. Die Eltern eines gestorbenen Jungen kritisieren mangelnde Warnhinweise auf einer Verpackung. 

Dax, Frankreich - Weil ein Zweijähriger an einem ihrer Würstchen erstickt ist, muss sich der deutsche Herta-Konzern nun in Frankreich vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Der Fall geht der AFP zufolge zurück auf den Sommer 2014.

Die Familie des Jungen verbrachte ihren Sommerurlaub mit ihm auf einem Campingplatz an der Atlantikküste. Die Mutter hatte für mehrere Kinder in Scheiben geschnittene „Knacki“-Wurst (Anm. der Red: eine eher schmale Brühwurst ohne Pelle, siehe Symbolfoto oben) und grüne Bohnen zubereitet.

Nach wenigen Bissen griff sich das Kind demnach an den Hals und bekam keine Luft mehr. Weder den verzweifelten Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelang es, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern, der Junge erlitt einen Herzstillstand, schreibt die AFP. Auch Sanitätern gelang es nicht, ihn wiederzubelegen.

Kind erstickt an „Herta“-Wurst: Hersteller ändert Warnhinweis auf Verpackung

Seine Eltern forderten demnach klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben sein. „Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen“, kritisierte der Anwalt der Familie.

Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, heiße es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten, so die AFP weiter.

Demnach hatte der Wursthersteller vor Gericht auf die Weiterentwicklung der Verpackung hingewiesen. In der Verteidigung habe es zudem geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich. Der Prozess gegen den Fleischwarenhersteller aus Herten (NRW), der auch Standorte in Frankreich hat, begann am 25. Januar in der südfranzösischen Stadt Dax. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden. (dpa/AFP/frs) *Merkur.de gehört zum Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.

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