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Beschuldigte im Augsburger Tötungsfall wieder in U-Haft

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Zur Erinnerung an das Opfer zündet ein Feuerwehrmann am Königsplatz in Augsburg eine Kerze an. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archiv
Zur Erinnerung an das Opfer zündet ein Feuerwehrmann am Königsplatz in Augsburg eine Kerze an. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archiv © Stefan Puchner

Der tödliche Angriff auf einen Fußgänger in Augsburg hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Sechs von sieben Verdächtigen kamen in U-Haft, später dann auf freien Fuß. Nun hat eine höhere gerichtliche Instanz die Entscheidung gekippt und will weiter ermitteln lassen.

Augsburg (dpa) - Im Fall des getöteten 49-Jährigen in Augsburg sind alle sieben Verdächtigen wieder in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht (OLG) München sieht einem Verteidiger zufolge bei den sechs vor kurzem freigelassenen Verdächtigen doch Flucht- und Verdunklungsgefahr.

Daher habe es die ursprünglichen Haftbefehle wegen Beihilfe zum Totschlag wieder in Kraft gesetzt, sagte Anwalt Michael Menzel am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe, erläuterte Menzel. Dafür wolle es die weiteren Ermittlungen abwarten. Beim OLG war am Samstag zunächst niemand für Nachfragen erreichbar.

Die sechs Beschuldigten waren am Nikolaustag auf dem Augsburger Königsplatz, als ein Siebter aus der Gruppe den 49-Jährigen mit einem Schlag getötet haben soll. Der 17-Jährige, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, sitzt weiterhin wegen Totschlags in U-Haft. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch weil das Opfer bei der Berufsfeuerwehr gewesen war.

Die sechs wegen Beihilfe zum Totschlag Beschuldigten waren am Montag aus der U-Haft gekommen. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte für sie keinen dringenden Tatverdacht im Fall des 49-Jährigen gesehen. Ein gemeinschaftliches Umzingeln des Opfers gab es demnach nicht. «Hinsichtlich der Beschuldigten, die sich weiter entfernt vom Tatgeschehen aufhielten, zum Teil diesem sogar den Rücken zukehrten, fehlte es nach den Ausführungen des Gerichts schon an einer objektiven Beihilfehandlung», hieß es in einer Mitteilung. Auch sah die Kammer die möglichen Haftgründe Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr als nicht gegeben an.

Diese Entscheidung hat das OLG München revidiert. Menzel, dessen Kanzlei vier der Sieben vertritt, sagte, die Polizei habe einige der Betroffenen am Freitagabend festgenommen. Andere, die nicht zu Hause waren, hätten sich auch selbst bei der Polizei gemeldet. Ein weiterer Verteidiger kündigte an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu wollen. Ein Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft sagte der dpa, seine Behörde wolle erst am Montag Stellung zu den aktuellen Entwicklungen nehmen.

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