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Arzu Ö.: Vater bestreitet Anstiftung zum Mord

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Der Vater von Arzu Ö. bestreitet, den Mord angewiesen zu haben
Der Vater von Arzu Ö. bestreitet, den Mord angewiesen zu haben © dapd

Detmold - Im Prozess um Anstiftung zum sogenannten "Ehrenmord" an der 18-jährigen Kurdin Arzu Ö. hat der angeklagte Vater die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Kern zurückgewiesen.

 In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung betonte Fendi Ö.: „Ich habe nichts mit dem Mord zu tun.“ Er habe seinen fünf bereits verurteilten Kindern nicht den Auftrag gegeben, Arzu Ö. umzubringen, sagte er am Montag zum Prozessauftakt am Landgericht Detmold. Die fünf verurteilten Geschwister wollen in dem Verfahren nicht aussagen.

Der Vater von Arzu Ö. muss sich wegen Anstiftung zum Mord und Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Mutter lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass eine Verurteilung nicht wahrscheinlich sei. Die Frau habe aufgrund des kulturellen Hintergrunds der Familie „keine reale Möglichkeit“ gehabt, das von dem Vater und einem der Söhne geplante Verbrechen zu verhindern.

Angeklagter gesteht Körperverletzung

In der Erklärung räumte Fendi Ö. ein, seine Tochter geschlagen und unter anderem auch mit einem Stock verprügelt zu haben. Das tue ihm leid, erklärte der 53-Jährige. Mit dem Mord habe er aber nicht zu tun. Nachdem seine Tochter aus der Familie ausgestoßen worden sei, sei die Sache für ihn erledigt gewesen. Die Familie hatte Arzu Ö. wegen ihres westlichen Lebensstils ausgestoßen - dabei war der jesidischen Familie vor allem die Beziehung der Tochter mit einem jungen Deutschen ein Dorn im Auge. Bei seiner Aussage machte der 53-Jährige einen gefassten Eindruck. Durch einen Dolmetscher wurden die Fragen des Gerichts übersetzt.

Die 18-Jährige, die vor ihrer Familie in ein Frauenhaus geflohen war, wurde in der Nacht zum 1. November 2011 von mehreren ihrer Geschwister aus der Wohnung ihres Freundes entführt und erschossen. Vier Brüder und eine Schwester von Arzu Ö. wurden deshalb bereits zu Strafen zwischen sechs Monaten und lebenslänglicher Haft verurteilt.

Für den Prozess gegen den Vater sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Da der Angeklagte keine weiteren Angaben zu den Vorwürfen machen will und auch weitere Familienmitglieder nicht aussagen werden, wird ein Indizienprozess erwartet. Das Urteil könnte Anfang Februar verkündet werden.

dapd

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