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Corona-Demos verboten: „Können nicht dulden, dass Maskenverweigerer die Gesundheit anderer gefährden“

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Demo
Polizisten sperren eine Straße. Die Bremer Polizei wollte das am Samstag auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verbot einer «Querdenker»- Demonstration gegen die Corona-Politik am Hauptbahnhof durchsetzen. Dort versammelten sich am Nachmittag vor allem Teilnehmer von Gegendemonstrationen, die nicht verboten worden waren. Foto: Sina Schuldt/dpa © Sina Schuldt

Für das Wochenende werden weitere Corona-Demonstrationen in Deutschland erwartet. Die geplanten Demonstration in Bremen und Mannheim wurden allerdings abgesagt.

Update vom 05.12.2020, 19.15 Uhr: Die Polizei in Bremen löst Demonstrationen der „Querdenken“-Bewegung auf.

Mehrere Hundert Menschen hatten sich am Nachmittag am Hauptbahnhof versammelt. Der Großteil gehörte allerdings den Gegendemonstranten an, deren Versammlung nicht verboten worden war. Die vorläufige Bilanz am Abend lautet:
Zwei verletzte Polizisten, 170 Platzverweise und mehrere Strafanzeigen.

Querdenken-Demos: Schwerin, Cottbus und Bayreuth erwarten Versammlungen - Bremen verbietet Proteste

Erstmeldung vom 05.12.2020, 15.40 Uhr: Karlsruhe - Die Debatte um eine Lockerung oder Verhärtung der Corona-Maßnahmen heizt sich weiter auf. Die Zahlen bleiben auf einem hohen Stand und erste Forderungen den Lockdown zu verhärten, werden im Bundestag laut. Während in Berlin diskutiert wird, werden am Wochenende mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern erwartet, unter anderem in Schwerin, Cottbus und Bayreuth.

Auch Bremen hatte sich bereits wegen einer geplanten „Querdenker“-Demo auf einen Großeinsatz vorbereitet. Die Polizei hatte angekündigt, ausgesprochene Verbote durchzusetzen. An verschiedenen Stellen in Bremen waren am Samstagvormittag Wasserwerfer der Polizei stationiert worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe allerdings entschieden: die für Samstag geplante „Querdenker“-Demonstration gegen die Corona-Politik bleibt verboten. Das Gericht lehnte am Samstag einen Eilantrag der Veranstalter ab. Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes.

Corona-Demos in Bremen und Mannheim abgesagt: „Gefährdung der Öffentlichkeit“

Die Vorinstanzen hatten ihre Entscheidungen laut dpa unter anderem mit der hohen zu erwartenden Teilnehmerzahl und einer Gefährdung für die Öffentlichkeit begründet. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot. Unter dem Motto „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ waren bis zu 20.000 Teilnehmern bei der Demonstration der Initiative „Querdenken 421“ erwartet worden. Das Bremer Ordnungsamt untersagte am Freitag auch für Samstag angemeldete Ersatzkundgebungen der „Querdenker“ sowie jegliche Eil- und Spontanversammlungen.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) mahnte laut dpa: „Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln beachten, können wir auf gar keinen Fall dulden, dass diese Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden.“ Trotz der Verbote rechnen die Behörden weiterhin mit einzelnen Demonstrationen und Ausschreitungen. Auch im Fall Mannheim bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer Corona-Demonstration.

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