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Corona-Inzidenz: Griechenland laufen die Urlauber weg 

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Der Tourismus in Griechenland ist bedroht. Die explodierende Corona-Inzidenz bringt nun die große Gefahr eines neuen Lockdowns. Corona-Urlauber packen ihren Sachen.

Athen – In Griechenland zählt die Tourismusbranche zum wichtigsten Wirtschaftszweig. Doch inmitten der Sommersaison 2021 steigt die Sieben-Tage-Inzidenz in den beliebtesten Ferienorten und damit gehen auch neue Beschränkungen für Urlauber einher.

Land in der Europäischen Union:Griechenland
Hauptstadt:Athen
Regeringschef:Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis
Einwohner:10.718.565 (Stand: Januar 2020)
Fläche:131.957 Quadratkilometer

Aktuell liegt die Inzidenz in Griechenland seit Beginn der Woche bei Werten um 165 und 170, am Samstag, 24. Juli, waren es sogar 174,3. Das Ergebnis: Buchungen werden storniert oder erst gar nicht getätigt, etliche Urlauber packen die Koffer und reisen ab.

Und die neuen Beschränkungen in Griechenland* haben es in sich. Auf der Insel Mykonos beispielsweise schlafen Infizierte am Strand. Dort hat die Regierung ein strenges Ausgehverbot beschlossen. So werden Bars und Restaurants spätestens um 1:00 Uhr in der Frühe geschlossen. Tanzen ist landesweit gleich ganz in Bars und Discos verboten. Bei Verstößen drohen harte Strafen wie Bußgelder oder gar der Lizenzentzug für Disko- und Barbetreiber.

Die Maßnahmen sollen zunächst für eine Woche Kraft treten. Unternehmer und Gastronomen gehen aber vielmehr davon aus, dass die Regel bis mindestens Ende Juli Bestand haben könnte. „Die Party geht nun im privaten Bereich weiter. Strandpartys finden nicht mehr statt“, wird eine Stimme bei Focus Online zitiert. Urlauber würden auf die Nachbarinseln ausweichen.

Griechenland laufen in der Corona-Krise die Urlauber weg: Inzidenz könnte weiteren Lockdown bringen

Die Folge: etliche Touristen brechen ihren Urlaub ab, manche versuchen ihr Glück auf einer benachbarten Insel, wo die Corona-Maßnahmen noch nicht so streng gefasst sind. Im Mittelpunkt steht offenbar die Partyhochburg Santorini.

Doch auch dort drohen in den kommenden Tagen Einschränkungen aufgrund der immer höher werdenden Infektionszahlen mit Sars-Cov-2 neue Corona-Maßnahmen. Für Naxos, Kreta, Milos, Ios und Paros will die Gesundheitsbehörde auch weitere Maßnahmen verhängen. Bereits unter der Woche drohte ein erneuter Lockdown.

Griechenland hat bereits in den vergangenen Tagen weitreichende Beschränkungen für seine Risikogebiete erlassen, um die Infektionen mit dem Coronavirus in den Griff zu bekommen. So gilt in diesen Regionen ein Verbot zur Bedienung von Ungeimpften. Restaurants und Bars etwa müssen ganz klar kenntlich machen, ob sie nur Geimpfte und Genesene bedienen.

Der Vollmond geht über dem Tempel des Poseidon am Kap Sounion auf.
Die Infektionszahlen in Griechenland steigen und die Touristen bleiben aus. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/XinHua | Marios Lolos

Sind beide Gästegruppen erlaubt, müssen sie streng voneinander getrennt werden. Medienberichten zufolge ist auch ein Verbot zum Betreten von Supermärkten ab Mitte September für Ungeimpfte in Planung.

Inzidenz: Griechenland laufen in der Corona-Krise die Urlauber weg – wie kann ich jetzt meinen Urlaub stornieren?

Was bedeuten diese Einschränkungen für meinen Urlaub und kann ich diesen wie in Spanien überhaupt noch stornieren? Das fragen sich zurzeit viele Menschen und das sollten Griechenland-Urlauber jetzt wissen, die in den kommenden Tagen und Wochen einen Trip an die Ägäis geplant haben.

Immer ratsam beim Buchen einer Reise ist es, auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Aber auch hierbei gibt es einiges zu beachten, denn eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn Sie die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine schwere und unerwartete Krankheit auftritt. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten übernommen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Versicherung vor der Erkrankung und unter Einhaltung der Fristen abgeschlossen haben. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist obligatorisch.

Muss die Reise abgebrochen werden, etwa wegen einer Krankheit, oder muss die Rückreise verschoben werden, greift die sogenannte Reiseabbruchversicherung. Die ist in der Regel bei einer Reiserücktrittsversicherung inklusive. Wer eine solche Versicherung hat, kann sich im Fall der Fälle anfallende Mehrkosten – beispielsweise für eine Umbuchung – erstatten lassen. Auch zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten sind über diese Versicherung im Normalfall abgedeckt.

Corona-Inzidenz Griechenland: Pandemien bei Reiserücktrittsversicherungen oft nicht inkludiert

Doch Vorsicht ist geboten, wenn der Coronatest positiv wird. Viele Versicherer schließen nämlich eine nach der WHO als Pandemie klassifizierte Erkrankung als Abbruch- oder Rücktrittsgrund von vorneherein aus. Ein zweiter Blick ins Kleingedruckte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohnt sich also.

Wer allerdings rein aus Angst oder Sorge vor einer Ansteckung den Urlaub stornieren möchte, der sei gewarnt. In diesen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt nicht als versichertes Ereignis, sodass die Versicherung hier in der Regel ebenfalls nicht greift. Das gilt auch, wenn beispielsweise ein Einreiseverbot für bestimmte Nationalitäten herrscht.

Leerer Strand mit Sonnenliegen auf Mykonos.
Die Strände sind schon wieder leer: Viele Touristen kehren Griechenland (hier der Strand der Insel Mykonos) den Rücken aufgrund steigender Inzidenzzahlen. (Symbolbild) © IMAGO / agefotostock

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie generell immer stornieren. Zu beachten ist allerdings: Der Veranstalter kann selbstverständlich eine Stornogebühr verlangen. Kostenfrei können Pauschalreisen in der Regel nur storniert werden, falls bei einer Reise die Anreise oder die Durchführung erheblich beeinträchtigt wird. Laut ADAC besteht dies dann, wenn etwa ein generelles Einreiseverbot für den gebuchten Ort besteht oder Züge nicht mehr fahren.

Wie kann ich meinen Urlaub in der Pandemie stornieren: Reiseversicherungen verlangen Beweise

Generell gilt bei diesen Versicherungen: Wenn Sie einen Schadensfall melden möchten, sind Sie in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass Sie selber nachweisen müssen, dass die Versicherung greift. Bei einer Pauschalreise kann es auch hilfreich sein, den Veranstalter zu kontaktieren. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird – etwa eine kostenlose Umbuchung oder ähnliches.

Von der Reise zurücktreten – ohne dass Kosten entstehen – ist immer dann möglich, wenn der Veranstalter wesentliche Änderungen am Leistungsumfang vornimmt oder die Reise mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Ein Mangel ist beispielsweise dann, wenn zentrale Sehenswürdigkeiten gesperrt sind oder der Strand bei einem Badeurlaub aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht nutzbar ist – so wie derzeit im katalanischen Landesteil inklusive Barcelona von Spanien.

Allerdings muss dies jeweils im Einzelfall entschieden werden, bestenfalls ist eine Erkundigung beim Veranstalter im Vorfeld der Reise ratsam. Da Corona erst seit anderthalb Jahren grassiert, gibt es diesbezüglich noch nicht viele Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann. * kreiszeitung.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

(Dieser Artikel wurde am 24. Juli um 11:45 Uhr um aktuelle Zahlen aus Griechenland aktualisiert.)

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