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Corona-Ausgangssperre: Bayern verhängt Ausgangsbeschränkung - Was ist der Unterschied?

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Erst drohte Ministerpräsident Markus Söder den Bayern mit einer Ausgangssperre. Jetzt verhängt der CSU-Chef die Light-Version Ausgangsbeschränkung. Worin liegt der Unterschied?

München - Markus Söder bleibt der politische Vorreiter in der Corona-Krise. Der bayerische Ministerpräsident hat den Freistaat ab Samstag (21. März) für 14 Tage - also bis zum 3. April im Mitternacht - mit einer grundlegenden Ausgangsbeschränkung belegt. Damit fährt Bayern als erstes Bundesland „das öffentliche Leben nahezu vollständig herunter“, die 13 Millionen Einwohner sollen das Haus oder die Wohnung nur noch im Notfall verlassen. Der CSU-Chef hofft, bundesweit unter seinen Kollegen Nachahmer zu finden, wie er bei der Verkündung direkt betonte.

Doch was kommt nun auf die Bayern zu? „Wir wollen nicht ein Land einsperren und keinen Lagerkoller. Die Menschen müssen auch zur Arbeit gehen, sonst bricht alles zusammen“, erklärte Söder bei seinem Auftritt in München, bei dem er auch die Schließung aller Restaurants ankündigte: „Ich will keinem etwas vorschreiben, aber wir sind stärker betroffen als andere Länder und es wäre gut, wenn uns andere folgen würden.“ Den finalen Schritt zur Ausgangssperre hofft der 53-Jährige umschiffen zu können, denn das „würde bedeuten, dass man nicht mehr aus dem Haus darf“.

Im Zuge der Ausgangsbeschränkungen in Bayern können Sie sich hier die Allgemeinverfügung des bayerischen Innenministeriums im Wortlaut durchlesen. Im Landkreis Traunstein hat die Polizei bei einer Corona-Kontrolle eine französische Familie aufgehalten. Die Überprüfung der Identität ergab Erstaunliches.

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Coronavirus: Bayern verhängt Ausgangsbeschränkung - Haus verlassen nur noch bei triftigem Grund

Was auch in Bayern nach wie vor erlaubt sein wird, fassen wir hier zusammen. Grundsätzlich ist es nun geboten, in den eigenen vier Wänden beziehungsweise im Falle eines eigenen Gartens auf dem eigenen Grundstück zu bleiben. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen. Hierunter fallen der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt-, Apotheken-, Bank-, Post- und Tankstellenbesuche sowie Hilfe für andere und Besuche von Lebenspartnern oder engen Familienmitgliedern.

Außerdem sind weiterhin Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt, also etwa Radtouren oder Joggingrunden. Das Gassigehen mit dem Hund* soll in Wohnungsnähe stattfinden - oder idealerweise im eigenen Garten. Getrenntlebende Eltern haben weiterhin ein Anrecht, ihre Kinder zu sehen. Außerdem dürfen die eigenen Kinder im Krankenhaus besucht werden und Väter bei der Geburt des Nachwuchses dabei sein. Gruppenbildungen sind damit untersagt. Kontrolliert wird dies durch die Polizei. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder - laut Innenminister Joachim Herrmann bis zu 25.000 Euro.

Lesen Sie auch: Katja Suding, stellvertretende FDP-Vorsitzende, hat ihre Gedanken zur Corona-Krise auf Twitter geteilt. Eine Notärztin des ebenfalls durch die Corona-Krise belasteten Flughafens München reagierte heftig.

Trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Corona zog es am Wochenende viele Menschen im Landkreis München raus in die Sonne. Die Polizei musste mehrfach einschreiten.

Polizeibusse parken im Englischen Garten in München.
Polizei-Patrouille: Die Gesetzeshüter überwachen die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. © dpa / Sven Hoppe

Corona-Krise: Ausgangssperre hätte noch drastischere Konsequenzen

Um die ultimative Option der umstrittenen Ausgangssperre kommt Bayern damit vorerst herum. Diese hatte Söder am Donnerstag bereits angedroht, da die bis dahin getroffenen Schutzmaßnahmennicht die erhoffte Wirkung gezeigt hatten. Für eine Ausgangssperre gibt es jedoch hierzulande noch keine rechtliche Grundlage, wie ein hochrangiger Jurist unserer Redaktion erklärte. In Frankreich gibt es die Möglichkeit den Ausnahmezustand auszurufen - auf dieser Grundlage kann dann auch eine allgemeine Ausgangssperre verhängt werden. In Deutschland gibt es laut netzpolotik.org aber keinen rechtlich definierten Ausnahmezustand. Die nun oft genannte Möglichkeit der Notstandsgesetze bildet demnach kein Pendant zum Ausnahmezustand. Die Notstatndsgesetze sind letztlich keine gesonderten Gesetze und ermöglichen nur etwa beim Gesetzgebungsverfahren in einer Gefahrenlage (bei Angriffen von außen etwa) Abkürzungen beim Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.

In der oberpfälzischen Stadt Mitterteich wurde eine solche zwar vollzogen, wie in Bayern unter Bezugnahme auf §28 des Infektionsschutzgesetzes - dieses behandelt Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Auch Söder bezieht sich bei seinen Ausgangsbeschränkungen auf dieses Infektionsschutzgesetz. Allerdings bezieht sich dieses Gesetz immer auf Einzelfälle. Söder nimmt nun in seinem Beschluss Bezug auf eine Generalklausel in dem Gesetz, das in besonderen Fällen Raum für größere Maßnahmen lässt. 

Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperre: Was ist der Unterschied?

Was ist nun der Unterschied zwischen den bereits geltenden Ausgangsbeschränkungen und einer Ausgangssperre? Bei einer Sperre würden regelmäßige Ausnahmen nur noch für sogenannte Schlüsselpersonen mit systemrelevanten Berufen gelten. Alle anderen Bürger dürften das Haus nur noch zur Arbeit sowie für relevante Erledigungen wie Einkäufe oder Arztbesuche verlassen. Zudem könnte neben der Polizei auch die Bundeswehr dazu eingesetzt werden, die Einhaltung des faktischen Hausarrests zu überwachen. Dies ist etwa in Spanien bereits der Fall. Unter den Begriff der Ausgangssperre fallen das Betretungsverbot sowie das Ausgehverbot - damit wäre es untersagt, öffentliches Gelände wie Straßen und Plätze zu betreten sowie zu bestimmten Zeiten auszugehen. Wer dagegen verstoßen würde, könnte nach §74 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden.

Bereits zuvor war in Bayern wegen der Pandemie der Katastrophenfall ausgerufen* worden.

Corona in München: Mit Durchsagen macht die Feuerwehr die Bevölkerung auf die Ausgangsbeschränkung aufmerksam

Aufgrund der Corona-Krise sind zahlreiche Veranstaltungen in Bayern bereits abgesagt. Müssen nun auch Paare, die ihre Hochzeit planen, den Termin wegen Corona verschieben*? Aktuell sieht es nicht gut aus für Heiratswillige.

Der erste Coronavirus-Fall in Deutschland wurde Ende Januar in München registriert. Das scheint lange her. Virologe Prof. Alexander Kekulé warnte schon damals vor einer Corona-Krise.

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mg

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