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Corona-Maskenpflicht in Bayern: Wo muss ich Mundschutz tragen? Wo kaufe ich Masken?

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Die ersten Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise werden zurückgefahren. Zugleich werden neuen Maßnahmen getroffen. Was kommt mit der Maskenpflicht auf Bayern zu?

München - Diesmal war Markus Söder deutschlandweit nur die Nummer drei nach seinem sächsischen Amtskollegen Michael Kretschmer und der mecklenburg-vorpommerschen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Doch auch beim Thema Maskenpflicht verlor der Landesvater Bayerns nicht viel Zeit und verkündete die nächste Einschränkung in der Corona-Krise für alle Bürger im Freistaat in seiner Regierungserklärung am Montag (20. April). Es ist also ein weiterer Schritt nach der vor mehr als einem Monat durchgesetzten Ausgangsbeschränkung sowie den mittlerweile teilweise wieder gelockerten Schließungen diverser Geschäfte und Betriebe.

Corona-Mundschutz: Wo kann ich Masken kaufen? Wo muss ich Mundschutz tragen? Und ab wann?

Zugleich wird die wohl auf Initiative der Freien Wähler als Regierungspartner von Söders CSU forcierte Regelung bei zahlreichen Bürgern für Unsicherheit sorgen. Hieß es doch zuletzt immer, es herrsche wegen der immens gestiegenen Nachfrage deutschland- und sogar weltweit ein Mangel an Schutzmasken

Selbst das medizinische Personal, das ja in direktem Kontakt mit Corona-Patienten kommt, musste befürchten, wegen des Engpasses nicht ausreichend geschützt werden zu können. Und plötzlich soll jeder der 13 Millionen Bayern Mund und Nase bedecken können? 

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Es gehen also viele Fragen einher mit dieser Neuerung - auch wenn das öffentliche Bild bereits in den vergangenen Tagen und Wochen durchaus schon von maskentragenden Mitmenschen geprägt war. Hier liefern wir die wichtigsten Antworten.

Coronavirus - Aiwanger trägt Mundschutz
Verfechter der Maskenpflicht: Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger © dpa / Armin Weigel

Mangelhafte Schutzmasken aus China sorgen Anfang Mai für Kritik am Gesundheitsministerium von Jens Spahn.

Corona-Mundschutz: Ab wann gilt die Maskenpflicht in Bayern?

Stichtag ist Montag, der 27. April. Bis dahin gilt ein „Mundschutzgebot“. Die Bundesregierung rät bislang dringend dazu, eine entsprechende Maske zu tragen. Das geht Söder jedoch nicht weit genug: „Appelle allein werden wahrscheinlich nicht die notwendige Sicherung sein.“

Der CSU-Chef erklärte den Starttermin der Verordnung mit dem Zeitpunkt der Öffnung der Geschäfte - die neue Vorschrift falle damit mit dieser Lockerung zusammen.

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Wollte sie sich andere Fahrgäste vom Leib halten? Eine Frau war in München mit einem ungewöhnlichen Mundschutz unterwegs.

Corona-Mundschutz: Müssen wir jetzt beim Verlassen unserer vier Wände immer eine Maske tragen?

Nein, diese Regelung ist zunächst auf jegliche Geschäfte sowie die öffentlichen Verkehrsmittel beschränkt. Das heißt, bei jedem Einkauf sowie der Nutzung von Bus oder Bahn müssen Mund und Nase bedeckt werden. Dagegen ist es vorerst weiterhin erlaubt, sich ohne Maske im Freien aufzuhalten. Vorausgesetzt, man hat einen triftigen Grund - wie etwa spazieren zu gehen, zu joggen oder Rad zu fahren.

Corona-Krise: Wo kann ich die Schutzmasken kaufen?

Apotheken und der Sanitätshandel haben entsprechende Produkte im Programm. Als Alternative kann auf Online-Versandhändler zurückgegriffen werden. Zudem bieten immer mehr Schneidereien selbstgefertigte Masken an.

Auch ein Mund-und-Nasen-Schutz in Eigenproduktion - im Video erklären wir Ihnen die Anleitung - könnte wohl herhalten. Mancher Bürger half sich schon in den vergangenen Tagen mit der Kombination aus Taschentuch und Gummibändern. In seiner Rede wies Söder explizit darauf hin, dass auch ein handelsüblicher Schal sowie Alltagsmasken genutzt werden könnten. Letztlich geht es ja darum, dass die Atemwege bedeckt sind, um einer Ansteckung vorzubeugen. Bei den meisten handelsüblichen Masken ist es ohnehin so, dass der Träger nicht sich selbst, sondern seine Mitmenschen schützt.

Hat noch so seine Probleme mit den Masken: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder testet den neuen Schutz öffentlichkeitswirksam.
Hat noch so seine Probleme mit den Masken: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder testet den neuen Schutz öffentlichkeitswirksam. © dpa / Peter Kneffel

Corona-Krise: Kann ich auch auf einen Schlauchschal oder ein Multifunktionstuch zurückgreifen?

Ja. Letztlich können auch diese beiden Utensilien bei richtiger Anwendung die Vorgaben erfüllen. Die da schlicht und einfach lauten: Mund und Nase bedecken. Ist dies gewährleistet, spricht nichts gegen die Nutzung eines Schlauchschals oder eines Multifunktionstuchs.

Der renommierte Virologe Christian Drosten hatte bereits vor Wochen runde Schals oder Halstücher als mögliche Schutzmaßnahmen ins Gespräch gebracht. So können die derzeit auf dem Weltmarkt so gefragten Mundschutzmasken den Personen überlassen werden, die sich aufgrund ihrer Arbeit regelmäßig einer Infektionsgefahr aussetzen: Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern.

Corona-Krise: Worauf muss beim Tragen der Maske geachtet werden?

Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind und somit Speichel und Tröpfchen direkt aufgefangen werden. Außerdem sollte der Träger nicht an seiner Maske herumzerren, weil dies die Gefahr erhöht, aufgefangene Viren auf die eigenen Hände zu verteilen.

Es ist durchaus möglich, eine - auch in Eigenregie produzierte - Schutzmaske häufiger zu tragen*. Die „ARD“-Tagesschau zitiert Bernd Salzberger, Infektiologe am Uniklinikum Regensburg, demzufolge es genüge, die Schutzausrüstung bei 60 Grad zu waschen oder zu bügeln.

Corona-Krise: Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht?

Wer ohne entsprechenden Mund-und-Nasen-Schutz in einem Geschäft oder einem öffentlichen Verkehrsmittel erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog 150 Euro blechen. Noch teurer wird es, falls ein Angestellter in einem Geschäft ohne Maske erwischt wird - das kostet 5000 Euro. Die Rechnung geht direkt an den Arbeitgeber.

Im Interview mit Focus Online kündigte Söder entsprechende Kontrollen an. Zugleich erklärte der Landesvater: „Im Öffentlichen Personennahverkehr zum Beispiel müssen Fahrgäste ohne Maske damit rechnen, nicht befördert zu werden.“

Auch auf Masken-Verweigerer in Geschäften dürfte ein Verweis zukommen. Möglich ist aber auch schon eine Zutrittsverweigerung für maskenlose Menschen - vor Lebensmittelläden* wurde der Zugang bereits in den vergangenen Wochen kontrolliert, um die Zahl der im Verkaufsraum befindlichen Kunden nicht ausufern zu lassen. Schließlich sollte der Sicherheitsabstand immer gewahrt bleiben - das wird sich auch durch die Einführung der Maskenpflicht nicht ändern.

Wir bieten auch Info-Artikel zu Übertragungswegen* des Virus, zu befürchtenden Spätfolgen* sowie möglichen Medikamenten*.

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*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

mg

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