Postboten müssen verdächtige Pakete bei der Polizei abliefern
Verdächtige Pakete können unter bestimmten Bedingungen geöffnet werden und müssen dann bei der Polizei abgegeben werden. Das hat der Bundestag beschlossen.
- Postboten ist es in Zukunft erlaubt, Pakete zu öffnen – unter speziellen Bedingungen. Das betrifft auch die Deutsche Post.
- Im Zweifelsfall müssen sie diese sogar bei der Polizei abgeben.
- Der Bundestag hat eine entsprechendes Gesetzesänderung verabschiedet.
Frankfurt – Im Corona-Lockdown* floriert der Online-Handel. Bürgerinnen und Bürger bestellen sehr viele Produkte im Internet: von Kleidung, über Bücher hin zu Lebensmitteln.
Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes, die sich auf Dezember 2020 bezieht. „Von den Geschäftsschließungen stark profitiert hat [...] der Internet- und Versandhandel“, heißt es darin. Doch der Handel im Internet findet nicht nur auf öffentlich zugänglichen Seiten, sondern auch im Darknet verstärkt statt. Dort werden oftmals illegale Drogen, Waffen und Sprengstoff vertrieben. Auch deshalb hat der Bundestag nun eine Gesetzesänderung beschlossen. Dabei geht es um das Postversandgesetz, wodurch insbesondere Beschäftigte von Postdienstleistern der Deutschen Post betroffen sind.
Deutsche Post: Postboten müssen verdächtige Pakete zur Polizei bringen
Konkret geht es um die neue Möglichkeit, dass Postboten im Zweifelsfall Pakete öffnen dürfen. Dafür muss allerdings eine Gefahrensituation gegeben sein. Nur in einem solchen Fall darf das Postgeheimnis verletzt werden. Absatz vier von Paragraf 39 des Postversandgesetzes wurde verändert: Demnach dürfen sich „Postdienstleister ausnahmsweise Kenntnis vom Inhalt [...] verschaffen, unter anderem, um den Inhalt beschädigter Sendungen zu sichern, den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln oder körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen“, heißt es im Gesetzesentwurf des Bundesrates.
Unternehmen | Deutsche Post AG |
---|---|
Hauptsitz | Bonn |
Mitarbeiter | 546.924 (Stand: 31.12.2019) |
Gründungsjahr | 1995 |
Deutsche Post: Ob das Paket geöffnet werden darf ist, von einigen Faktoren abhängig
Ob Postboten das entsprechende Paket öffnen dürfen, hängt auch damit zusammen, ob es beschädigt ist oder nicht. Nur wenn eine Beschädigung vorliegt oder das Paket nicht zustellbar ist, ist das Öffnen zulässig. In den vergangenen Jahren haben Mitarbeiter der Deutschen Post und Dienstleistern vielfach Drogen oder Waffen in beschädigten Paketen entdeckt, berichtet Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Für solche Situationen lag damals noch keine verbindliche Rechtslage vor – nun schon. Mitarbeiter der Deutschen Post sind damit auch verpflichtet ein Paket mit illegalem Inhalt der Polizei zu übergeben. Ludwig spricht in solchen Fällen von „Zufallsfunden“.
Ludwig zeigt sich erfreut über den Fortschritt: „Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor Herausforderungen.“ Die Änderung im Postversandgesetz sei ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung von Drogenkriminalität, so die 45-Jährige. „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt“, betonte sie weiter. (tu) *fnp.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.