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Großmutter und Polizisten getötet: 25-Jähriger vor Gericht

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Ein Polizeifahrzeug steht zum Prozessauftakt wegen dreifachen Mordes vor dem Gebäude des Landgerichtes in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul
Ein Polizeifahrzeug steht zum Prozessauftakt wegen dreifachen Mordes vor dem Gebäude des Landgerichtes in Frankfurt (Oder). © Patrick Pleul

In dem kleinen Ort in Brandenburg herrschte Entsetzen, als bekannt wurde, dass ein junger Mann auf seiner Flucht zwei Polizisten überfuhr. Er soll zuvor seine Großmutter getötet haben. Jetzt beginnt der Prozess.

Frankfurt (Oder)  - Er soll seine Großmutter erstochen und auf der Flucht vor der Polizei zwei Beamte totgefahren haben. Ein 25-Jähriger aus Brandenburg muss sich ab heute in Frankfurt (Oder) wegen dreifachen Mordes vor Gericht verantworten.

Die Taten hat er laut Staatsanwaltschaft in früheren Vernehmungen bereits zugeben. Er soll bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen und Psychopharmaka gestanden haben.

Unmittelbar vor dem Tod der 79 Jahre alten Großmutter in ihrem Haus in Müllrose Ende Februar soll es in einem Streit mit dem Enkel um Geld gegangen sein. Nach dem Fund der Leiche war nach dem Brandenburger eine Großfahndung ausgelöst worden. Man suchte nach dem Flüchtigen, der mit einem Auto unterwegs war. Mit einem Nagelbrett wollten die Beamten den jungen Mann stoppen - doch sie wurden überfahren. Die beiden 49 und 52 Jahre alten Männer starben.

Täter stand unter Drogen

Dem Landgericht zufolge gibt es drei Nebenkläger in dem Prozess. Es sind die Mutter des Angeklagten sowie jeweils ein Verwandter der getöteten Polizisten.

Der damals 24-Jährige war früher schon wegen Straftaten angeklagt worden. Darunter waren Delikte wie Raub, Körperverletzung und Diebstähle. Der Mann soll als psychisch auffällig bekannt gewesen sein.

Nach den Gewalttaten Ende Februar geriet das Landgericht Frankfurt (Oder) in die Kritik - wegen einer Entscheidung von Ende 2016. Damals stand der junge Mann unter anderem wegen Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein vor Gericht. 

Haben Behörden einen Fehler gemacht

Die Anklagebehörde hatte nach eigenen Angaben auf eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie gedrängt. Das Gericht erklärte den Mann wegen einer «undifferenzierten Schizophrenie» für schuldunfähig. Die Kammer ordnete nach Gerichtsangaben zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an - allerdings setzte sie die Vollstreckung auf Bewährung aus. Grundlage war eine Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der dem Beschuldigten Behandlungsfähigkeit attestierte.

Nach dem Tod der Großmutter und der Polizisten kam der junge Mann in eine geschlossene Psychiatrie. Ein Gutachter attestierte eine Persönlichkeitsstörung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei ihrer Mordanklage gehe sie deshalb von verminderter Schuldfähigkeit aus. Demzufolge könnte der Mann auch verurteilt werden. In Erwägung zieht die Anklagebehörde auch, Sicherungsverwahrung zu beantragen.

Das Fahrzeug des Täters steht auf einem Feld neben der Bundesstraße 168. Foto: Patrick Pleul
Das Fahrzeug des Täters steht auf einem Feld neben der Bundesstraße 168. © Patrick Pleul

dpa

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