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Frau zerhackt Freund in sechs Teile - dafür hat sie zwei Motorsägen verwendet: jetzt ist das Urteil gefallen

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Ein bestialischer Mord in Hessen erschüttert mit Horror-Details (Symbolfoto)
Ein bestialischer Mord in Hessen erschüttert mit Horror-Details (Symbolfoto) © Dominique Leppin/dpa

Eine 35-Jährige aus Steinau hat ihren Freund erstochen und zerstückelt. Die Details der Tat lassen das Blut in den Adern gefrieren. Die Erklärung für ihr brutalen Vorgehens ist überraschend. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Update, 31. Januar, 17:35 Uhr: Im Fall der Frau, die Ihren Lebensgefährten erstochen und dann zerteilt hat wurde heute ein Urteil gesprochen. Die 35-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht hielt die von der Angeklagten angeführten Notwehr für nicht-plausibel und hat sie wegen Mordes verurteilt.

Auch kamen weitere Details zur Tat ans Licht. So soll die Frau für das Zerteilen des Partners zwei Motorsägen verwendet haben. Indes eskalierte ein Streit in Stade bei Hamburg zu einer Attacke mit Molotow-Cocktail und Kettensäge, wie nordbuzz.de* berichtet.

Update, 30. Januar, 15.08 Uhr:  Die Angeklagte, die ihren Lebensgefährten zunächst erstochen und anschließend in sechs Teile zerstückelt haben soll, hatte selbst auf ihre Tat hingewiesen. Wie bild.de berichtet, soll die 35-Jährige aus Steinau der Polizei einen Brief geschrieben haben. Laut Obduktionsergebnis ist der Mann an den Folgen der 31 Stichverletzungen gestorben.  

Mord mit grausamen Details: Begründung für die Tat ist wirklich absurd

Erstmeldung, 29. Januar, 14.12 Uhr 

Hanau - Es müssen grausame Szenen gewesen sein: Im Juni 2018 soll eine 35-Jährige ihren Lebensgefährten erst erstochen und anschließend zerteilt haben. Nun steht die Frau in Hanau vor Gericht.

Mord wie aus Horrorfilm: 35-Jährige in Hanau vor Gericht 

Die Details der Tötung lesen sich wie Auszüge aus einem Horrorfilm. Mit 31 Messerstichen soll die Angeklagte ihren Partner getötet haben, wie fnp.de* berichtet. Danach habe sie die Leiche in sechs Teile zersägt. Der Vertreter der Anklage sprach von einer "bestialischen" Tat.

Die Angeklagte räumte vor Gericht die Tötung ein, ihre Begründung für ihr Vorgehen klingt allerdings ein wenig befremdlich.

Mord in Steinau: Begründung für die Tat ist befremdlich

Sie habe aus Notwehr gehandelt, erzählt sie. Ihr Freund habe sie zuvor angegriffen. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes.

Im Fall des brutal ermordeten Jungen Tristan aus Frankfurt gibt es nun Gewissheit, Serienkiller Manfred S. kann nicht sein Mörder sein. Im Fall der grausam ermordeten Irina A. fehlt noch immer ein wichtiges Beweisstück, wie fnp.de* berichtet.

*fnp.de und nordbuzz.de ist der Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

red

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