Über Büroangestellte, die wegen der Hitze jammern, können Bauarbeiter nur müde lächeln. Auf der Baustelle müssen Arbeiter in der prallen Sonne schuften. Doch gibt es auch für sie irgendwann Hitzefrei? Schließlich sind sie hohen Temperaturen ausgesetzt. Ab 30 Grad drohen Kreislaufkollaps, Sonnenstich oder auch Übelkeit.
Hitzefrei auf der Baustelle ist unter anderem in Bayern zwar möglich - sowohl für den ganzen Tag, als auch stundenweise. Allerdings gibt es keine bestimmte Temperatur, ab der der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Bauarbeiter freizustellen. Der Chef muss jedoch dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter durch die Hitze keine gesundheitlichen Schäden davon tragen.
Diese Vorgaben zum Gesundheitsschutz sind seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Sie ist eine Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes, nach der Arbeitgeber dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Mitarbeiter keiner Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden. Aber auch hier gilt ähnliches wie im Büro: „Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu gestalten und die Gesundheit seiner Angestellten zu schützen“, heißt es auf arbeitsrechte.de.
Um die Gesundheit ihrer Bauarbeiter bei großer Hitze zu schützen, können Bauherren etwa
Auch für alle bayerischen Schüler gilt: Ab wann sie Hitzefrei bekommen, ist vom bayerischen Kultusministerium nicht generell geregelt. Jede Schule kann individuell entscheiden, welche Maßnahmen sie für nötig hält - schließlich ist jede Bildungseinrichtung baulich anders. Die Entscheidung trifft also der jeweilige Schulleiter. In anderen Bundesländern ist es ähnlich.
Obwohl es die heißesten Tage des Jahres werden sollen, legen rund 40.000 Schüler an Bayerns Realschulen und 61.500 an den Mittelschulen momentan ihre schriftlichen Abschlussprüfungen ab. Auch hier kommt es ganz auf die spezielle Situation vor Ort an. Sollte der Schulleiter beispielsweise zu dem Schluss kommen, die eigentlich für die Prüfungen vorgesehene Turnhalle sei zu heiß, könne er umdisponieren. Stattfinden müssen die Prüfungen trotz der großen Hitze.
Das bayerische Kultusministerium sagt dazu: Wenn konzentriertes Lernen im Klassenzimmer nicht mehr möglich ist, dann sollten die Schulen Hitzefrei geben. Heißt: Die Außentemperatur ist kein besonderer Maßstab - auf die Gradzahlen innerhalb der Räume kommt es an. Meistens liegt die Grenze zu einer unangenehmen Lernatmosphäre bei 27 Grad. Aber: Die Schule muss sich nicht daran halten.
Sollte die Grundschule Hitzefrei geben, dürfen kleinere Kinder dennoch nicht allein nach Hause gehen. Es sei denn, die Eltern haben es speziell erlaubt. Grundsätzlich sieht die Regelung so aus: Zu Beginn der Sommerzeit erhält die Familie einen Elternbrief, in dem sie gefragt wird, ob das Kind bei Hitzefrei allein nach Hause darf. Sollten die Eltern das nicht wollen, werden die Kinder dementsprechend in einem Hort oder an der Schule von Lehrern weiter betreut. Dies gilt wohl gemerkt für die jüngeren Kinder - an Realschulen oder Gymnasien sieht das anders aus. Hier müssen Eltern keine Einwilligung unterschreiben. Die Schüler müssen das selbst mit ihrer Familie klären.
Übrigens: Eine bundesweite Regelung gibt es seit 1999 nicht mehr. Neben Baden-Württemberg und Bayern können auch die Schulleiter in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hessen entscheiden, ob die Schüler nach Hause gehen dürfen oder nicht. Die Ergebnisse der Pisa-Studie 2018 erfahren Sie hier.
Die aktuelle Hitzewelle hat auch für zahlreiche Unfälle auf Bayerns Straßen gesorgt, wie Merkur.de* berichtete. Fahrzeuglenker dehydrieren oftmals und verursachen verheerende Unfälle. Im Juni wurde sogar ein Rekord gebrochen - und es wird noch heißer.
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