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Hochinzidenzgebiet Spanien: Welche Regeln Urlauber jetzt beachten müssen

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Angesichts steigender Corona-Inzidenzwerte hat die Bundesregierung Spanien als Corona-Hochinzidenzgebiet eingestuft. Was das für den Urlaub bedeutet.

Madrid – Seit Tagen wurde darüber spekuliert, jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung stuft Spanien ebenso wie die Niederlande als Hochinzidenzgebiet ein. Die neue Einstufung gilt ab Dienstag, 27. Juli, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Freitag, 23. Juli mitteilte.

Seit Ende Juni sind die Corona-Zahlen fast überall in Spanien rapide angestiegen. In Europa gehört es zu den Ländern mit den höchsten Infektionsraten. Innerhalb eines Monats wurden rund 475.000 neue Infektionen im Zusammenhang mit Covid-19 gezählt. Im Juni war die Inzidenz noch bei 42, nun steht sie auf 385. Ab der Inzidenz von 200 kann Deutschland ein Land zum Hochinzidenzgebiet erklären.

LandSpanien
Einwohner46,94 Millionen
Fläche505.970 km²
HauptstadtMadrid

Als Hochinzidenzgebiet gelten laut RKI Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch hohe Inzidenzen für die Verbreitung von SARS-CoV-2. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist und nicht genesen oder geimpft ist, muss für zehn Tage in Quarantäne. Die Selbstisolation kann durch einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis auf fünf Tage verkürzt werden.

Inzidenz in Spanien auf fast 400 gestiegen: Ausgangssperre in Barcelona, in Madrid nicht

Für Urlauberinnen und Urlauber in Spanien gilt primär, dass sie sich mit den regionalen Corona-Regeln vertraut machen. So gilt in Katalonien beispielsweise eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr. Restaurants und Diskotheken schließen um 0.30 Uhr. In der autonomen Gemeinschaft Madrid hingegen wurden alle Ausgangssperren aufgehoben.

In der autonomen Gemeinschaft Valencia ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Gewisse Beschränkungen im öffentlichen Leben wie zum Beispiel in der Gastronomie bestehen weiter.

Hochinzidenzgebiet Spanien: Ein- und Ausreiseverbot in Andalusien aufgehoben

Für Andalusien wurden das Ein- und Ausreiseverbot sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Die Öffnungszeiten für Restaurationsbetriebe und Diskotheken wurden erweitert. Es gibt jedoch weiterhin Beschränkungen bei den Personenzahlen in geschlossenen Räumen und im Freien, Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Coronavirus - Mallorca
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Spanien als Hochinzidenzgebiet eingestuft. © Clara Margais/picture alliance/dpa

Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden.

Inzidenz in Spanien steigt rapide: Reisen von Balearen in andere Regionen erlaubt

Auf den Balearen, zu denen außer Mallorca auch die Inseln Menorca, Ibiza und Formentera gehören, sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt.

Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften.

Regeln für den Spanien-Urlaub: Mund-Nasen-Bedeckung landesweit

Landesweit gilt an allen öffentlichen Orten - auch in geschlossenen Räumen - die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dazu zählen auch öffentliche Verkehrsmittel. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Für Kinder unter 6 Jahren gelten die Regeln nicht. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder um die 100 Euro.

Coronavirus auf Mallorca.
In Spanien ist in vielen autonomen Gemeinschaften die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. © dpa/Clara Margais

Das Auswärtige Amt schreibt: „Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inklusive Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss.“

Dies könne auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular vorlegen zu lassen. Dieses Formular lässt sich maximal 48 Stunden vor der geplanten Einreise ausfüllen.

Urlaub in Spanien: Falschangaben führen zu Geldstrafen

Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes werden mit Geldstrafen geahndet. Die Sitzplatznummer kann nachträglich in das elektronische Formular eingetragen werden – erst dann wird der QR-Code generiert. Für Reisende ab 12 Jahren gilt der Nachweis eines negativen Coronatests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind laut Auswärtigem Amt Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.* kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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