Für Kommunen mit hohen Inzidenzwerten können auch weiterhin Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen verhängt werden.
Auf den Balearen, zu denen außer Mallorca auch die Inseln Menorca, Ibiza und Formentera gehören, sind Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften erlaubt.
Die bestehende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften.
Landesweit gilt an allen öffentlichen Orten - auch in geschlossenen Räumen - die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dazu zählen auch öffentliche Verkehrsmittel. Wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Für Kinder unter 6 Jahren gelten die Regeln nicht. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder um die 100 Euro.
Das Auswärtige Amt schreibt: „Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inklusive Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss.“
Dies könne auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular vorlegen zu lassen. Dieses Formular lässt sich maximal 48 Stunden vor der geplanten Einreise ausfüllen.
Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes werden mit Geldstrafen geahndet. Die Sitzplatznummer kann nachträglich in das elektronische Formular eingetragen werden – erst dann wird der QR-Code generiert. Für Reisende ab 12 Jahren gilt der Nachweis eines negativen Coronatests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind laut Auswärtigem Amt Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.* kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.