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Sie sammelten Pilze: Frau stirbt an einer Vergiftung - Sieben weitere Menschen in Klinik

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Tragisches Unglück im Wald: Nach dem Sammeln von Pilzen ist eine junge Frau an einer Vergiftung gestorben. Sieben Menschen müssen außerdem in die Klinik.

Kaarst/Rommerskirchen - Ein tragisches Unglück ereignete sich nun in Kaarst bei Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Weil eine 28-jährige Frau einen grünen Knollenblätterpilz gegessen hat, ist sie nun an einer Vergiftung gestorben. Auch die Eltern der jungen Frau aus Kaarst wurden ins Krankenhaus eingeliefert. 

Eine weitere Familie aus Rommerskirchen musste ebenfalls wegen des giftigen Pilzes am Donnerstag ins Krankenhaus gebracht werden. Das bestätigte ein Sprecher des Rhein-Kreises Neuss am Sonntagabend. Zuvor hatte die „NGZ online“ über den Tod der Frau an Pilzvergiftung berichtet. Die Pilze waren vor dem Verspeisen im Wald gesammelt und offenbar verwechselt worden. 

Kaarst: Junge Frau stirbt an Pilzvergiftung - Weitere Familie betroffen 

„Die beiden Fälle sind unabhängig voneinander“, erläuterte der Kreissprecher. Im Fall von Kaarst sei die 28-Jährige am Donnerstag im Krankenhaus gestorben. Ihre Eltern seien ebenfalls eingeliefert worden. Im Fall von Rommerskirchen seien am Donnerstag zunächst drei Erwachsene ins Krankenhaus gekommen. Wenig später sei auch der zwölfjährige Sohn eingeliefert worden. Die vierjährige Tochter sei dann prophylaktisch zur Untersuchung ins Krankenhaus gekommen.

Da die Betroffenen in Krankenhäusern außerhalb des Rhein-Kreises Neuss behandelt würden, lägen der Behörde weitere Infos zum Gesundheitszustand derzeit nicht vor.

Nach Tod einer jungen Frau: Wie gefährlich ist der grüne Knollenblätterpilz? 

Bei dem grünen Knollenblätterpilz handelt es sich um einen der giftigsten Pilze in Deutschland. Besonders gefährlich: mit seiner typischen braunen Farbe kann er von Sammlern leicht mit einem gewöhnlichen Champignon verwechselt werden. Wird der grüne Knollenblätterpilz gegessen, reichen oftmals schon 50 Gramm, um die tödliche Wirkung zu entfalten. Die tödliche Wirkung kann noch bis zu sechs Tage nach dem Verzehr eintreten. 

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