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Nach tödlicher Attacke auf Mia: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Verurteilung von Abdul D. ein

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Ein Zettel mit der Aufschrift „Engel sind für immer nah“ liegt am Tatort zwischen den abgelegten Blumen und Kerzen.
Ein Zettel mit der Aufschrift „Engel sind für immer nah“ liegt am Tatort zwischen den abgelegten Blumen und Kerzen. © dpa / Andreas Arnold

Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf eine 15-jährige Jugendliche in Kandel hat das Landgericht Landau am Montag ein Urteil gesprochen. Nun legt die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Update 05. September 2018: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein 

Nach dem Urteil im Prozess um den Mord an einer 15-jährigen Schülerin im rheinland-pfälzischen Kandel hat die Staatsanwaltschaft Landau Revision eingelegt. Wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte, erfolgte der Schritt unmittelbar nach dem Urteil am Montag. Die Staatsanwaltschaft wies dabei aber darauf hin, dass sie ihren Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung noch einmal überprüfen will.

Der Angeklagte, ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Flüchtling, war am Montag vom Landauer Landgericht wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Verteidigung erklärte im Anschluss, das Urteil anzunehmen und keine Rechtsmittel einzulegen. In einem Revisionsverfahren müsste der BGH das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.

Update, 11.41 Uhr: Abdul D. akzeptiert Urteil

Im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel hat die Verteidigung das Urteil von achteinhalb Jahren Haft für die tödliche Messerattacke akzeptiert. „Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt Maximilian Endler am Montag in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Ob auch andere Prozessbeteiligte den Richterspruch akzeptieren, wisse er nicht.

Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe sein Mandant noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst aufgenommen.

Urteilsverkündung gegen Abdul D. im Mordfall Mia

Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Mordfall Mia löste bundesweit großes Entsetzen aus

Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren.

Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Jugendstrafrecht im Mordfall Mia 

Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen.

Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.

Lesen Sia auch: Mord an Mia in Kandel: Wie geht es nach dem Ausraster von Abdul D. im Gericht weiter?

dpa

Update vom 10. Oktober: Der Mörder der 15 Jahre alten Mia aus Kandel hat in seiner Zelle Suizid begangen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung mit.

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