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Justiz billigt französisch-marokkanische Homo-Ehe

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Paris - Frankreichs Oberster Gerichtshof hat die gleichgeschlechtliche Ehe eines französisch-marokkanischen Paares für rechtens erklärt.

Der Kassationsgerichtshof in Paris wies damit am Mittwoch einen Einspruch der Staatsanwaltschaft ab, die wegen einer Vereinbarung zwischen Frankreich und Marokko die Homo-Ehe für unzulässig hielt. In dem Abkommen ist im Falle einer Heirat festgelegt, dass beide Ehepartner sich an die jeweiligen Gesetze ihres Landes halten müssen. In Marokko sind Ehen von Homosexuellen verboten.

Der Kassationsgerichtshof stellte nun aber fest, dass das Grundrecht auf Ehe über einer bilateralen Vereinbarung stehe. Zudem gebe es in dem Abkommen eine Klausel, derzufolge das Gesetz eines der beiden Länder ignoriert werden könne, wenn dieses offensichtlich mit der "öffentlichen Ordnung" unvereinbar sei. Die "öffentliche Ordnung" steht in Frankreich für ein Regelwerk, das unter anderem auch die wichtigsten Rechte und Freiheiten jedes Individuums umfasst. Die Homo-Ehe war in Frankreich im Mai 2013 eingeführt worden.

AFP

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