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Nach Affenhausbrand in Krefeld: Verantwortlichen Frauen drohen schwere Strafen

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Drei Frauen haben im Krefelder Zoo einen Großbrand in einem Affenhaus ausgelöst. Sie bestellten Himmelslaternen im Internet, die in Deutschland verboten sind. Welche Folgen hat das für die Frauen?

Update vom 15. Januar: Inzwischen gibt es neue Details vom Feuer-Drama in Krefeld. Ein Polizist musste eine Maschinenpistole auf einen Affen richten

Nach Affenhausbrand in Krefeld: Verantwortlichen Frauen drohen schwere Strafe

Erstmeldung vom 3. Januar: Krefeld - In Krefeld haben mehrere Frauen in der Silvesternacht einen verheerenden Brand in einem Zoo ausgelöst. Sie ließen Himmelslaternen steigen, von welchen eine ein Feuer in einem Affenhaus auslöste und es vollständig niederbrannte. Die Laternen sind in Deutschland eigentlich verboten. Den verantwortlichen Frauen könnte nun unter Umständen eine hohe Strafe drohen.

Großbrand in Krefelder Zoo: Affenhaus brennt nieder - Verantwortliche melden sich freiwillig

Nach dem Großbrand im Affenhaus, bei dem mehr als 30 Tiere ums Leben kamen, meldeten sich die Verantwortlichen laut Polizeiangaben freiwillig auf dem Revier und gestanden ihre Schuld. Dabei handelt es sich ersten Erkenntnissen nach um eine Frau und ihre beiden Töchter, alle zwischen 30 und 60 Jahre alt. Sie hatten die Lampions zuvor im Internet bestellt und in der Silvesternacht angezündet. Die Laternen sind in Deutschland offiziell verboten. Nach eigenen Angaben waren die Frauen jedoch davon ausgegangen, dass das Steigenlassen der Laternen an Neujahr ausnahmsweise erlaubt sei. 

Fünf Laternen hat die Familie insgesamt steigen lassen, eine davon löste mit großer Wahrscheinlichkeit den Brand im Krefelder Zoo aus. Mit Folgen für die Verantwortlichen: Gegen die 60-jährige Frau und ihre beiden Töchter ermittelt die Polizei nun wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das kann im Ernstfall mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden. 

Krefeld: Nach Feuer im Affenhaus - zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden im Zoo?

Aus versicherungstechnischer Sicht wollte sich die Polizei gegenüber der dpa nicht äußern. Ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungsgesellschaft sagte jedoch: „Die private Haftpflichtversicherung übernimmt auch fahrlässig verursachte Schäden. Ausgeschlossen sind nach unseren Musterbedingungen vorsätzlich herbeigeführte Schäden.“ 

Für die Frauen bedeutet das in dieser Hinsicht erst einmal Durchatmen, falls sie versichert sind. Sie haften demnach nur, wenn man ihnen einen Vorsatz nachweisen kann. 

Auch im Zoo Frankfurt ist in der Neujahrsnacht ein Baby-Affe gestorben. Die Mutter des Bonobo-Jungen und die anderen Affen trauern.

nz mit dpa

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