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Jetzt spricht der Verdächtige im Mordfall Bögerl

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Kriminalbeamte untersuchten am 04.06.2010 bei Heidenheim-Nietheim den Waldboden.
Kriminalbeamte untersuchten am 04.06.2010 bei Heidenheim-Nietheim den Waldboden. Dort wurde die Leiche von Maria Bögerl gefunden. © dpa

Wiesbaden - Sieben Jahre nach dem Mord an der Bankiersfrau Maria Bögerl hatte die Polizei endlich eine heiße Spur. Wir berichten im News-Blog über die aktuellen Entwicklungen.

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+++ Der zwischenzeitlich Verdächtige im Mordfall Bögerl wurde schon vor TV-Sendung am frühen Mittwochabend festgenommen, so die Polizei.  

+++ Hausdurchsuchung brachte keine weiteren Beweise: Die Ermittler im Mordfall Maria Bögerl haben keine Beweise für den Mord an der Bankiersfrau in der Wohnung des zunächst festgenommenen 47-Jährigen gefunden. 

+++ Was trieb den Tatverdächtigen dazu, zu behaupten, er habe etwas mit dem Mordfall Bögerl zu tun? Gegenüber der Bild packte der Mann aus. So sei er mit neuen Bekannten beim Bier-Trinken gewesen. „Ich glaube, es waren vier. Da hab‘ ich so getan, als hätte ich was mit dem Mord an Frau Bögerl zu tun. Ich wollte mich wichtig machen“, so der Mann. Seine vermeintlichen Insider-Informationen zu dem Mordfall habe er aus der Zeitung und aus der Sendung Aktenzeichen XY gehabt. Maria Bögerl habe er überhaupt nicht gekannt. „Vier Bier machten mich zum Verbrecher“, soll er laut dem Boulevardblatt gesagt haben. „So einen Schabernack werde ich nie wieder machen.“

+++ Der Tatverdächtige soll sich gegenüber dem Nachrichtenportal focus.de geäußert haben. „Ich bin frei, ich bin aus dem Schneider, das ist bewiesen", soll der Mann demnach zu einem Reporter gesagt haben.

+++ Das Ermittlungsverfahren sei laut Staatsanwaltschaft aber noch nicht abgeschlossen. Es gebe weitere Ermittlungen im Umfeld des 47-jährigen Mannes, der als Täter wohl kaum in Frage kommen dürfte. 

+++ DNA-Probe negativ: Der im Mordfall Maria Bögerl festgenommene Mann ist wieder frei. Seine DNA stimmte nicht mit am Tatort gesicherten Spuren des mutmaßlichen Täters überein. Der Tatverdacht gegen ihn habe sich nicht erhärtet, sagte Staatsanwalt Armin Burger am Donnerstag in Ellwangen. Der Mann lebt in einer Wohnung in Königsbronn. Königsbronn ist etwa zehn Kilometer von Heidenheim entfernt.

+++ Eine DNA-Probe bei dem Festgenommenen im Mordfall Maria Bögerl ist negativ. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Ermittlerkreisen; seine DNA stimme nicht mit der am Tatort gefundenen Erbsubstanz überein.

+++ Die Ermittler prüfen nun, ob der Tatverdächtige dem Haftrichter vorgeführt oder freigelassen werden soll. Trotz der fehlenden DNA-Übereinstimmung, könne man nicht einfach so darüber hinwegsehen, dass sich der Mann selbst der Mordtat gerühmt habe, erklärt der zuständige Staatsanwalt Armin Burger. 

Chronologie zum Mordfall Bögerl

12. Mai 2010: Maria Bögerl (54), zweifache Mutter und Frau eines Sparkassenchefs, wird aus ihrem Haus in Heidenheim entführt. Ihr Mann hinterlegt 300.000 Euro Lösegeld an vereinbarter Stelle an der A7.

13. Mai 2010: Das Geld wird nicht abgeholt, der Kontakt zum Entführer bricht ab. Von der Frau fehlt jede Spur.

16. Mai 2010: Ein zunächst verdächtiger Mann wird kurz nach seiner Festnahme wieder freigelassen.

18. Mai 2010: Die Belohnung für Hinweise zur Aufklärung des Falls wird auf 100.000 Euro verdoppelt. Die Soko „Flagge“ wird gebildet.

19. Mai 2010: Mit einem verzweifelten Appell wendet sich die Familie in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ an die Täter.

3. Juni 2010: Ein Spaziergänger entdeckt am Waldrand die Leiche von Maria Bögerl wenige Kilometer vom Haus der Bögerls entfernt.

11. Juli 2011: Bögerls Ehemann tötet sich selbst.

14. Juli 2011: Die Kinder der Bögerls kritisieren öffentlich die Polizei.

5. September 2012: Die Polizei wendet sich über „Aktenzeichen XY“ erneut an die Bevölkerung. Daraufhin führt ein Mann die Polizei monatelang mit falschen Hinweisen in die Irre. Dafür kassiert er mehrere tausend Euro Belohnung - und schließlich zwei Jahre Haft auf Bewährung.

November 2015: Die Ermittler werten mit einer neuen Software 600.000 alte Datensätze aus - darunter vor allem Handy-Verbindungsdaten aus dem Tatzeitraum.

April 2016: Die Polizei geht noch einmal 150 neuen Ermittlungsansätzen nach.

5. April 2017: Die Ermittler suchen nach einem Verdächtigen, der Mann ist in Nordrhein-Westfalen gesehen worden. Die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ berichtet über den Mord. Am Ende der Sendung heißt es bereits, es habe „eine Reihe von Hinweisen“ gegeben.

6. April 2017: Das Bundeskriminalamt gibt bekannt, dass ein Verdächtiger festgenommen worden sei. Er bestreitet in ersten Vernehmungen eine Tatbeteiligung. Schließlich entlastet ihn am Donnerstag ein DNA-Vergleich, die DNA-Probe ist negativ. Der Festgenommene wird wieder freigelassen. Es finden aber noch Ermittlungen im Umfeld des 47-Jährigen statt.

180 Hinweise aus der Bevölkerung

+++ Das ZDF-Kriminalmagazin „Aktenzeichen XY... ungelöst“ war am Mittwochabend im deutschen Fernsehen einmal mehr die Nummer eins. 5,60 Millionen Zuschauer (Marktanteil: 17,8 Prozent) verfolgten ab 20.15 Uhr Rudi Cernes Sendung mit der Präsentation von ungeklärten Verbrechen - unter anderem dem Mord an der Bankiersfrau Maria Bögerl (54) aus Heidenheim vor knapp sieben Jahren.

+++ Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, bestreitet der festgenommene Tatverdächtige eine Beteiligung an der Tat. Derzeit laufe ein DNA-Abgleich, dessen Ergebnisse um die Mittagszeit zu erwarten seien.

+++ Der gesuchte Tatverdächtige wurde am Mittwoch von der Polizei festgenommen, nachdem aufgrund der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ rund 180 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen waren. In der Vernehmung sagte der 47-Jährige aus dem Raum Heidenheim, er habe die Familie Bögerl gehasst. Dies teilte ein Polizeisprecher am Donnerstag in Ulm mit. 

+++ Das Phantombild und die Stimmprobe des Tatverdächtigen wurden in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ am Mittwoch (5. April 2017) ausgestrahlt. „Ganz konkret hat er gesagt, er habe Maria Bögerl erstochen“, sagte der leitende Ermittler Michael Bauer von der Polizei in Ulm am Mittwochabend in der ZDF-Sendung über den Gesuchten. „Nach unserer Einschätzung könnte dieser Unbekannte tatsächlich der Mörder von Maria Bögerl sein.“

Wir berichten ab sofort im News-Blog über alle Entwicklungen im Mordfall Maria Bögler.

Einer der bekanntesten ungelösten Mordfälle Deutschlands

Der Fall ist einer der bekanntesten ungeklärten Mordfälle in Deutschland: Die Ehefrau des damaligen Heidenheimer Sparkassenchefs war am 12. Mai 2010 aus ihrem Haus entführt und umgebracht worden. Die Täter verlangten 300.000 Euro. 

Die Übergabe des Lösegelds scheiterte, Anfang Juni fand ein Spaziergänger dann die verweste Leiche der 54-Jährigen an einem Waldrand bei Heidenheim. Bögerl, zweifache Mutter, war erstochen worden. Ihr Ehemann tötete sich später selbst. Er war in Verdacht geraten, in den Fall verwickelt zu sein.

Seit Jahren sucht die Polizei nach dem Mörder von Maria Bögerl. 

Mord verjährt nicht

Mord verjährt in der Bundesrepublik seit 1979 nicht mehr. Damals wurde das Strafgesetzbuch (StGB) geändert, weil Verbrechen aus der Nazi-Zeit zu verjähren drohten. Wer als Mörder überführt wird, muss die Tat mit lebenslanger Haft büßen - das sind mindestens 15 Jahre.

Mörder ist, wer einen Menschen vorsätzlich tötet und auf den mindestens eines der im Strafgesetzbuch genannten Motive zutrifft. Das sind Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder andere niedrige Beweggründe. Zu den Mordmerkmalen zählt auch, dass ein Täter heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln vorgegangen ist oder eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken wollte.

Die meisten Mörder werden gefasst. 2015 betrug die Aufklärungsquote laut Polizeilicher Kriminalstatistik 94,8 Prozent bei 2116 Fällen von Mord und Totschlag. Aber es bleiben jedes Jahr Morde ungeklärt oder sogar unentdeckt.

§211 Mord Strafgesetzbuch (StGB)

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

dpa/mt/afp

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