Die Anklage hatte sich zunächst ganz wesentlich auf ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still gestützt - doch das befanden die Richter wegen gravierender Mängel als nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft gab daraufhin das Gutachten bei Gerlach in Auftrag.
Infos des Gerichts zum Loveparade-Verfahren