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Pferd zu bockig - Käuferin bekommt Geld zurück

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Auch Pferde haben unterschiedliche Temperamente
Auch Pferde haben unterschiedliche Temperamente © picture alliance / dpa Themendie / Ingo Wagner

Weil ihr neues Pferd „unberechenbar“ sei, will es eine Käuferin wieder zurückgeben. Das Gericht gibt ihr Recht.

Oldenburg - Eine Käuferin darf ein bockiges Pferd zurückgeben. Der Verkäufer muss ihr dafür den Kaufpreis von 55 000 Euro erstatten, entschied das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg. Geklagt hatte eine Reiterin aus New York, die im Alter von 58 Jahren Reiten gelernt hatte. Sie hatte ein umgängliches und leicht zu reitendes Pferd gesucht. Der Verkäufer aus dem Kreis Emsland bot ihr sein Pferd „Comingo“ an, das die Frau nach drei Proberitten kaufte.

Später stellte sich heraus, dass das Pferd schwer zu handhaben war. Die Klägerin habe wegen Sachmangels vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, weil das Pferd nicht die vereinbarte Beschaffenheit gehabt habe, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Der Verkäufer lehnte dies ab.

Das Gericht gab in seinem Urteil vom 1. Februar der Reiterin Recht. Zeugen hätten bestätigt, dass das Tier misstrauisch und unberechenbar sei. Eine Sachverständige kam zu dem Schluss, dass es für eine Anfängerin nicht geeignet sei.

dpa

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