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Schwules Paar durfte Hotelzimmer nicht teilen

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London - Die Betreiber eines Bed-and-Breakfast-Hotels in der englischen Touristenregion Cornwall haben einem schwulen Paar die Übernachtung in einem gemeinsamen Zimmer verboten - und müssen nun Schadenersatz zahlen.

Die Eheleute beriefen sich auf ihren christlichen Glauben, als sie den Männern verboten, das Bett zu teilen, wie sie am Dienstag nach der Urteilsverkündung erneut sagten. Die Männer, die durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind, hatten sich auf ein Anti- Diskriminierungsgesetz berufen. Das Gericht sprach ihnen jeweils 1800 Pfund (2140 Euro) Schadenersatz zu.

Sie waren im September 2008 in das “B&B“ gekommen, das sie telefonisch vorgebucht hatten. Vor Ort sei ihnen dann gesagt worden, sie könnten nicht bleiben, hieß es. Es sei in ihrer kleinen Pension im eigenen Haus seit Jahren üblich, dass unverheiratete Paare und Homosexuelle nicht gemeinsam in einem Zimmer schlafen dürften, sagte das Betreiber-Ehepaar.

Der 70 Jahre alte Mann und seine vier Jahre jüngere Frau hatten vor Gericht geagt: “Wir sehen die Bibel als heiliges, lebendiges Wort Gottes an und versuchen, ihr so weit wie wir können zu folgen.“ Der Richter urteilte jedoch, dass sich “die sozialen Einstellungen in Großbritannien“ in den vergangenen 50 Jahren verändert hätten. Es sei unvermeidlich, dass das für einzelne Personen Konflikte mit sich bringe. Deshalb müssten die Gesetze aber dennoch eingehalten werden.

dpa

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