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Seehofer verbietet Neonazi-Gruppierung „Nordadler“

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Innenminister Horst Seehofer verbietet eine Neonaziorganisation.
Innenminister Horst Seehofer verbietet eine Neonaziorganisation. © picture alliance/dpa/Fabrizio Bensch

Adolf Hitler als Vorbild und Hass auf Juden: Das Innenministerium beschreibt die Gruppierung „Nordadler“ als stramm rechtsextrem. Nun handeln die Behörden.

Berlin - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ verboten. „Seit den Morgenstunden laufen in vier Bundesländern polizeiliche Maßnahmen“, teilte der Sprecher des Ministeriums, Steve Alter, am Dienstagmorgen auf Twitter mit. Die Gruppierung agiere vorwiegend im Netz. „Rechtsextremismus und Antisemitismus haben auch im Internet keinen Platz.“

„Nordadler“ bekennen sich zu Adolf Hitler

Die Gruppierung verfolgt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine nationalsozialistische Ideologie und firmiert auch unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“.

Die Rechtsextremisten bekennen sich demnach zu Adolf Hitler und anderen wichtigen Vertretern des Nazi-Regimes und nutzen Symbole und Sprache des Nazi-Regimes. Dazu plane „Nordadler“ ein nationalsozialistisches Siedlungsprojekt mit Gleichgesinnten im ländlichen Raum. Die Gruppe wird als ausgeprägt antisemitisch beschrieben. Der Anführer habe in einer öffentlichen Gruppe des Messenger-Dienstes Telegram Sympathien geäußert für den Anschlag auf die Synagoge in Halle, so das Ministerium.

„Nordadler“ ausgeprägt antisemitisch

Beim Attentat von Halle hatte ein 28-jähriger Deutscher im vergangenen Oktober versucht, in ein jüdisches Gotteshaus einzudringen. Als das misslang, tötete er auf der Straße und in einem Döner-Imbiss zwei Menschen. Er muss sich ab Juli vor Gericht verantworten.

Das Verbot von „Nordadler“ ist laut Ministerium das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister und das dritte in diesem Jahr. Im Januar wurde der Verein „Combat 18“ verboten und im März die Reichsbürger-Vereinigung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“. (dpa)

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