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Stockhiebe und Haft für Graffiti-Sprüher

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Oliver F. muss in Singapur eine Strafe wegen seiner Graffitis absitzen.
Oliver F. muss in Singapur eine Strafe wegen seiner Graffitis absitzen. © dpa

Singapur - Der Schweizer, der in Singapur wegen des Besprühens von U-Bahnwaggons vor Gericht steht, muss nun fünf Monate in Haft und erhält drei Stockschläge als Strafe.

Oliver F. (32) hatte zugegeben, mit einem Komplizen in das U-Bahn-Depot eingedrungen und zwei Waggons besprüht zu haben. Für die Aktion bekam er drei Stockschläge und drei Monate, für das widerrechtliche Betreten des Geländes zwei Monate Haft. Die Haftstrafen laufen parallel, so dass er nach drei Monaten entlassen wird. Der Schweizer, der bislang gegen Kaution auf freiem Fuß war, wurde nach dem Urteil sofort abgeführt. Nach Angaben seines Anwalts Derek Kang hat er zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen. Richter See Kee Oon betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Aktion nicht die Tat eines ungestümen Jugendlichen war. “Er wusste, was er tat“, sagte der Richter. “Das war kalkuliertes kriminelles Verhalten.“

Er habe bei dem Strafmaß berücksichtigt, dass F. Reue gezeigt habe und den finanziellen Schaden begleichen wollte. Dennoch müsse die Strafe auch abschreckende Wirkung haben. Der Computerspezialist verfolgte die Plädoyers seines Verteidigers und der Staatsanwältin zwei Stunden fast reglos. Bei manchen Vorwürfen der Staatsanwältin schüttelte er wortlos den Kopf. In der kurzen Pause vor der Urteilsverkündung zeigte er sich schicksalsergeben. Er wolle die Sache hinter sich bringen. “Abschließen, sonst nichts“, sagte er. Die Prügelstrafe wird in Singapur nach Angaben von Juristen unter Aufsicht eines Arztes verabreicht. Die Schläge gehen auf das nackte Hinterteil nieder. Der Häftling trägt lediglich einen Nierenschutz. Oliver F. war Mitte Mai nach ein paar Runden Bier mit einem Komplizen in der Nacht in das U-Bahn-Depot eingedrungen. Die beiden besprühten zwei Waggons. Der Schaden wurde erst zwei Tage später entdeckt, weil Angestellte der U-Bahn das Bild zunächst für eine Werbung hielten.

Die Behörden waren schockiert. Der Stadtstaat ist auf sein blitzsauberes Image stolz und will Verschmutzer mit seinen teils drakonischen Gesetzen abschrecken. Der Komplize, ein Brite, verließ das Land umgehend. Gegen ihn erging Haftbefehl. F. lebt seit eineinhalb Jahren in Singapur. Sein Vertrag als IT-Spezialist lief gerade aus. Er sei ein beispielhafter ausländischer Mitbürger gewesen, der sich nichts zuschulden kommen ließ, sagte sein Anwalt. Unter seinem Protest sagte die Staatsanwältin, F. sei 1999 in der Schweiz schon einmal wegen Graffiti verurteilt worden. “Das ist völliger Blödsinn“, sagte der Anwalt. Die U-Bahn-Gesellschaft stellte gut 11 000 Singapur-Dollar (6400 Euro) in Rechnung, die F. begleichen will.

dpa

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