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Urteil: Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet

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Hitlers Geburtshaus
Das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau. © dpa

Das Hitler-Geburtshaus in Braunau am Inn soll abgerissen und an seiner Stelle ein neues Gebäude errichtet werden. Dagegen klagte die enteignete Eigentümerin.

Wien - Die Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau ist nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Recht enteignet worden. Die Maßnahme sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. „Sie ist daher nicht verfassungswidrig“, urteilte das oberste österreichische Gericht am Freitag. In dem Haus in Braunau am Inn an der Grenze zu Bayern war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden.

Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet
Verfassungsrichterin Ingrid Siess-Scherz, Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter und VfGH-Präsident Gerhart Holzinger verkünden am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien die Entscheidung zur Beschwerde der früheren Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus. © dpa

Bauliche Veränderungen, die dem Haus und dem angrenzenden Gelände den Wiedererkennungswert nähmen und so die Symbolkraft entzögen, seien nur möglich, wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlange. Die Enteignung sei auch deshalb verhältnismäßig, weil sich der Bund in der Vergangenheit mehrfach erfolglos bemüht habe, das Haus zu kaufen.

Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war. Mit einer völligen Umgestaltung des Areals will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer.

dpa

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