1. Startseite
  2. Welt

Vatikan: Brief zu Missbrauch war Missverständnis

KommentareDrucken

Rom - Der Vatikan hat am Mittwoch die Aufregung über einen Brief zum Umgang mit Missbrauchsfällen in Irland als Missverständnis bezeichnet.

Die Anweisung an die dortigen Bischöfe aus dem Jahr 1997 sei kein Versuch gewesen, Vergehen an Kindern und Jugendlichen vor den Behörden zu verheimlichen, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi. Am Dienstag hatte das Auftauchen des Dokuments, unterzeichnet vom damaligen Vatikanbotschafter in Irland, Erzbischof Luciano Storero, Zweifel an der Aufklärungsbereitschaft Roms geweckt. Der Brief sei “zutiefst missverstanden“ worden, sagte Lombardi.

Der Kirchenzentrale in Rom sei es lediglich darum gegangen, dass die irischen Bischöfe das Kirchenrecht exakt einhielten, damit pädophile Priester keine Möglichkeit bekämen, der kirchenrechtlichen Bestrafung zu entgehen. Der Anwalt des Vatikans in den USA fügte hinzu, es habe keinesfalls Anweisungen an die Bischöfe gegeben, Anforderungen der staatlichen Behörden zu missachten.

Damals gab es allerdings auch staatlicherseits in Irland noch keine Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch. Die irischen Bischöfe waren den Behörden 1996 voraus: Sie legten fest, dass alle Fälle umgehend der Polizei gemeldet werden müssten. Storero schrieb ein Jahr später aber, dass die neue Politik der irischen Bischöfe “Anlass für ernsthafte Bedenken sowohl moralischer als auch kirchenrechtlicher Natur“ gebe. Jedoch hatten die Bischöfe schon 1996 festgelegt, dass das Kirchenrecht befolgt werden müsse, und dies mit Dutzenden von Verweisen belegt.

Es bleibt also unklar, was genau der Vatikan kritisieren wollte - außer der Pflicht zur Anzeige. Zwtl: Aufforderung zur Anzeige erst seit 2010 Lombardi wies darauf hin, dass Storero den Brief geschrieben habe, bevor die Kirche 2001 festlegte, dass alle Missbrauchsfälle der Glaubenskongregation in Rom gemeldet werden müssen. Allerdings ist auch in diesen Anweisungen nicht von einer Pflicht zur Anzeige bei staatlichen Behörden die Rede. Erst 2010, auf dem Höhepunkt des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche, veröffentlichte der Vatikan auf seiner Internetseite eine unverbindliche Aufforderung, alle Bischöfe hätten sich an eine Anzeigepflicht in ihrem jeweiligen Land zu halten.

Die kritische Haltung des Vatikans zu einer generellen Anzeigepflicht von Missbrauchsfällen rührt zu einem Teil daher, dass die Kirchenverantwortlichen befürchten, im Laufe des Verfahrens könnten Informationen zutage gefördert werden, die durch das Beichtgeheimnis geschützt sind. Nach dem Kirchenrecht hat der Vatikan ein eigenes Verfahren, um pädophile Priester zu bestrafen. Eine wichtige Rolle dabei spielt die Beichte, weshalb die Kirche den Vorgang streng geheim behandelt.

Von Nicole Winfield

Auch interessant

Kommentare