Da der 34-Jährige keine Rechtsschutzversicherung hat, musste er die 9000 Euro Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen. Denn Carrié habe nur ein überschaubares Schmerzensgeld vom Discounter erhalten, für die Spätfolgen wolle Aldi nicht aufkommen. Dass der Konzern dies tun muss, hatte das Landesgericht Münster in erster Instanz entschieden.
Aldi wollte dies allerdings nicht akzeptieren und hat dagegen vor dem Oberlandesgericht Hamm Berufung eingelegt.
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Auch dieser Riegel wurde zurückgerufen: Der Verzehr kann lebensbedrohlich sein.
Der Discounter ist aber nicht nur aus ernsten Gründen in den Schlagzeilen. Auch lustige Postings auf den Social-Media-Plattformen beschäftigen Aldi.
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