Bei einem Sorgenkind des Konzerns, der Großkundensparte T-Systems, gibt es zarte Signale der Besserung. Zwar sanken das Betriebsergebnis der Sparte, der Auftragseingang ging Ende 2018 aber um rund 30 Prozent auf 6,8 Milliarden Euro in die Höhe. Dies stimme ihn zuversichtlich, so Illek.
Unterdessen fällte das Kölner Verwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung, der zu folge die Bundesnetzagentur die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz über eine Versteigerung vergeben darf. Damit wies das Gericht eine Klage von Telefónica ab, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht.
Die Entscheidung war keine Überraschung für die Branche. Spannender ist die Frage, ob die konkreten Vergaberegeln gerichtsfest sind oder nicht - an der Antwort auf diese Frage wird das Kölner Verwaltungsgericht in den kommenden Monaten mit Hochdruck arbeiten.