Das Bestellerprinzip beim Kauf bringe gesetzliche Klarheit, sagt Günter Vornholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School Bochum. Auch er geht aber davon aus, dass Barleys Rechnung mit Milliardeneinsparungen für Immobilienkäufer nicht aufgeht: «Zwar zahlen sie heute viel Geld für die Courtage, künftig würden sie diese aber zumindest in Städten verdeckt als höhere Kaufpreise bezahlen.»
Auf dem Mietmarkt funktioniert das Bestellerprinzip einem Gutachten zufolge deshalb besser, weil genau das nicht möglich ist. Die Höhe der Miete unterliege nicht marktwirtschaftlichen Regeln, sondern dem sozialen Mietrecht, betont eine Münchner Kanzlei in dem Papier für den Ring Deutscher Makler. Der Vermieter kann in Gebieten mit hoher Nachfrage wegen der Mietpreisbremse nicht beliebig viel verlangen und daher die Maklerkosten nicht einfach umlegen.
Die große Koalition hat Barleys Pläne noch nicht durchgewunken - vor allem, weil die Union wenig begeistert ist. «Wir sind davon nicht überzeugt», sagt Marco Wanderwitz (CDU), der Parlamentarische Staatssekretär des für Bau zuständigen Innenministeriums. Nach Prüfung durch sein Haus sei man zu dem Ergebnis gekommen, «dass dieses Instrument untauglich ist und es viele andere Instrumente gäbe, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastungen beim Thema Kosten des Wohneigentumerwerbs zu kommen». Die CDU setzt auf eine Begrenzung der Grunderwerbsteuer oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. «Insofern sehen wir mit Sorge, dass das Justizministerium jetzt diesen Weg gehen will.»