Arslan sieht das Saarbrücker Urteil umgekehrt als gutes Signal für eine mögliche Rückerstattung der einbehaltenen Summe an ihn: «Das ist schon ein Brett.» VW kontert, die Entscheidung habe keine inhaltliche Bedeutung für Braunschweig. Und NHG habe den Hauptantrag, mit dem VW zur Abnahme bis Ende 2020 verpflichtet werden sollte, zurückgenommen.
Neben der Frage, wer Druck auf wen ausübte und wann welche Geschäfte in Deutschland beendet werden durften, beschäftigt der Streit auch die Justiz in anderen Ländern. In den USA geht es in verschiedenen Arenen weiter, jüngst reichte Prevent eine Klageschrift in Detroit ein. Dabei wird VW, dem heutigen Kernmarken-Chef und früheren Einkaufsmanager Ralf Brandstätter sowie den Sitzherstellern Adient und Lear wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Sie sollen versucht haben, Prevent vom Markt auszuschließen. VW wies das zurück.
Im vergangenen Sommer sorgte eine Spitzelaffäre um mitgeschnittene Gespräche einer internen VW-Arbeitsgruppe für Aufsehen. Bevor man die Prevent-Verträge kündigte, sollen Konzernvertreter über den Umgang mit der Firma beraten haben. Ende Juli wurde der mutmaßliche Maulwurf enttarnt - kurz darauf fand die Polizei dessen Leiche in einem ausgebrannten Auto. Für die Ermittler deutete vieles auf Suizid hin. Vor Weihnachten hatte Prevent am OLG Celle dann einen juristischen Etappensieg verbucht: Die VW-Tochter Skoda muss dem Ex-Lieferanten nach der Aufkündigung eines Vertrags Schadenersatz zahlen.
Wann das Aufeinandertreffen in Braunschweig nachgeholt wird, war am Dienstag noch unklar. Erst muss die Kammer - ohne den von Prevent abgelehnten Richter - genauer über das Gesuch beraten. Danach lässt sich der neue Termin festlegen. Von Prevent war dazu zunächst nichts zu hören. VW kritisierte: «Der einen Tag vor Verhandlungsbeginn eingereichte Antrag kann nur zum Ziel haben, das Verfahren zu verzögern.» Es gebe keinen Grund, die Unparteilichkeit des Richters anzuzweifeln. Man sei an einer «zügigen Entscheidung» interessiert.
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