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Mietpreisdeckel: „Nicht zuständig“ - Bundesverfassungsgericht kassiert Berliner Sonderregelung 

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Mietpreisbremse: So kommen Mieter zu ihrem Recht
Die Berliner Mietpreisbremse hat bundesweit für Diskussionen gesorgt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Regelung kassiert. © Zacharie Scheurer/dpa

Der Berliner Senat wollte den Anstieg der Mietpreise in Berlin mit einer Sonderregel deckeln. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Mietpreisbremse kassiert.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Deshalb bleibe für die Länder – im vorliegenden Fall also Berlin – kein Raum für eigene Gesetze, urteilte das oberste deutsche Gericht (Az. 2 BvF 1/20 u.a.). Damit ist die Rechtslage ist nun so, als hätte es den Mietendeckel nie gegeben.

Die Berliner Bauverwaltung erklärte: „Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieterinnen und Vermietern auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbarten Mieten zu entrichten und gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben.“ Im Klartext: Berliner Mieter müssen sich auf Nachzahlungen und höhere Mieten einstellen.

In einer ersten Stellungnahmen erklärte Bausenator Sebastian Scheel (Linke), der Senat werde am Dienstag über Konsequenzen beraten. Es gehe nun darum, „sozial verträgliche Lösungen für Mieterinnen und Mieter zu entwickeln“.

Mietendeckel: Wohnungskonzern Vonovia will Mieter nicht nachträglich zur Kasse bitten

Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia kündigte an, keine Nachforderungen zu stellen. Den Mietern sollten „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“, teilte Vorstandschef Rolf Buch in Bochum mit. Der Immobilienkonzern besitzt in Berlin etwa 42 000 Wohnungen. Etwa ein Drittel war von den gesetzlich erzwungenen Mietkürzungen betroffen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Die Regelung betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.

Mietendeckel: Rigide Regelung

Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckel-Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.

Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025. Die Regelung hatte bundesweit für teils heftige Diskussionen gesorgt. Die SPD hatte sich 2019 zudem für einen bundesweiten Mietdeckel ausgesprochen. Auch der Mieterbund hatte sich für eine bundesweite Mietpreisbremse stark gemacht.

Mietendeckel: Berliner Senat hatte Mietern empfohlen Geld zurückzulegen

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein. (dpa/AFP/utz)

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