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Darauf müssen sich Verbraucher im kommenden Jahr einstellen

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Weniger Sozialabgaben, mehr Hartz IV, Ende des 500-Euro-Scheins: Im kommenden Jahr müssen sich die Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen.

München - Im kommenden Jahr müssen sich die Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen. So sollen die Sozialabgaben sinken, die Hartz-IV-Sätze steigen und der 500-Euro-Schein nach und nach verschwinden. Auch bei den Strompreisen kann es größere Veränderungen geben.

Beitrag zur gesetzlichen Rente sinkt leicht

Arbeitnehmer können für das kommende Jahr auf eine leichte Entlastung bei den Rentenbeiträgen hoffen. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet, dass die Beiträge zum Jahreswechsel von derzeit 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent abgesenkt und "bei unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen" erst im Jahr 2023 wieder auf 18,7 Prozent erhöht werden.

Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner.

Rentenbezüge steigen

Die Altersbezüge sollen am 1. Juli 2018 um rund drei Prozent steigen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Löhne und Gehälter wie derzeit prognostiziert entwickeln. Die Entscheidung soll laut Deutscher Rentenversicherung im Frühjahr 2018 fallen.

500-Euro-Schein verschwindet

Der größte Schein der Gemeinschaftswährung wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben werden.

Einführung des dritten Geschlechts

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere positive Bezeichnung des Geschlechts aufgenommen wird.

Änderung der Banken-AGB

Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dementsprechend an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro haften.

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse

Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, Bargeld aus allen Jobcentern und Arbeitsagenturen zu verbannen. Stattdessen sollen Arbeitslosenbezüge an den Kassen von Supermärkten und Drogerien bar ausgezahlt werden. Der Plan ist allerdings umstritten, weil Bezieher bloßgestellt werden könnten.

Strompreise können steigen

Obwohl die Ökostrom-Umlage leicht sinkt, kann es laut der Verbraucherzentrale Brandenburg zu Strompreiserhöhungen kommen. Die Verbraucherschützer empfehlen, Stromverträge zu prüfen, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

Alkoholverbot in Regionalzügen

Die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot auf Regionalstrecken in Norddeutschland ein. Zunächst soll es eine Einführungsphase geben, in der Passagiere lediglich auf das Verbot hingewiesen werden. Später soll dann bei Verstößen auch ein Bußgeld verhängt werden können.

AFP

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