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Hartz IV: Empfängern drohen wegen Fluthilfen Probleme bei der Verrechnung

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Behörde: Vorerst nur dreiwöchige Sperren für Arbeitslosengeld
Jobcenter: Die FDP will verhindern, dass Fluthilfen mit dem Hartz-IV-Regelsatz oder anderen Unterstützungsleistungen verrechnet werden. © Jens Kalaene/dpa

Das verheerende Hochwasser in NRW und Rheinland-Pfalz hat viele Menschen in Not gebracht. Um die Lage bei Hartz-IV-Empfängern nicht noch zu verschlimmern, unternimmt die FDP jetzt einen Vorstoß.

Berlin - Der sozialpolitische Sprecher der FDP*-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, hat sich gefordert, Fluthilfen nicht mit anderen Unterstützungsleistungen zu verrechnen. „Unter den vielen Hochwasseropfern sind auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Ihnen dürfen wir keine weiteren Härten zumuten“, sagte Kober am Freitag.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) müsse deshalb dafür Sorge tragen, dass Soforthilfen nicht auf den Hartz-IV-Regelsatz angerechnet werden. „Sonst wäre die Hilfe für sie wertlos“, sagte Kober. „Darüber hinaus sollte Heil Klarheit schaffen, mit welchen Hilfen der Jobcenter die Betroffenen rechnen können und wie diese abgewickelt werden. Dafür wäre eine Hotline hilfreich, die die von der Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands betroffenen Menschen informiert und berät.“ (dpa) Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA

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