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Energieexperten schlagen Alarm: Hartz-IV-Empfänger könnten sich 2020 Strom nicht leisten

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Wird Strom für Sozialhilfe-Empfänger zu teuer? (Symbolbild)
Wird Strom für Sozialhilfe-Empfänger zu teuer? (Symbolbild) © dpa / Oliver Berg

Mehr als 530 Stromversorger wollen einem Vergleichsportal zufolge jetzt ihre Preise erhöhen - für Arbeitslosengeld-Empfänger ist das bitter.

Berlin - Schlechte Nachrichten gleich zu Jahresbeginn: Der Hartz-IV-Regelsatz steigt 2020 leicht an - die höheren Kosten für Strom kann er dadurch aber nicht abdecken. Wie das Vergleichsportal Check 24 am Neujahrstag mitteilte, müssen alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) im neuen Jahr durchschnittlich 93 Euro mehr für Strom ausgeben, als der Regelsatz dafür vorsieht. „Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger“, erklärte der Check-24-Energieexperte Lasse Schmid.

Zu wenig Geld für Strom: Preiserhöhung sticht Hartz-IV-Erhöhung

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten 2020 acht Euro mehr im Monat - insgesamt sind es 432 Euro. Davon sind 38,32 Euro als Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen. Nach Angaben von Check 24 kosten 1500 Kilowattstunden Strom in der Grundversorgung aber im Schnitt 46,08 Euro. Es fehlen pro Monat im Schnitt also knapp acht Euro.

Dem Vergleichsportal zufolge hoben 533 Stomgrundversorger zum Jahreswechsel ihre Preise an beziehungsweise haben angekündigt, dies zu tun. Im Schnitt steigen die Preise um 5,5 Prozent.

Hartz-IV-Reform: FDP mit

Kurz nach Weihnachten hatte die FDP hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, die Überarbeitung des Sanktionsmechanismus bei Hartz IV zu einer grundlegenden Reform des Sozialsystems zu nutzen. Es wäre jetzt zu kurz gesprungen, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts „einfach die Sanktionen anzupassen“, sagte der FDP-Sozialpolitiker Johannes Vogel der dpa. Die SPD habe den Begriff des „Bürgergeldes“ übernommen, den die Liberalen „schon lange nutzen als unsere Version einer modernen Grundsicherung“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November geurteilt, dass die Jobcenter als Sanktionen für säumige Hartz-IV-Bezieher die monatlichen Leistungen nicht stärker als 30 Prozent kürzen dürfen. Doch ein Trick soll höhere Strafen angeblich ermöglichen. Die SPD hatte sich auf ihrem Parteitag Anfang Dezember dafür ausgesprochen, das Urteil umzusetzen und strengere Sanktionen für unter 25-Jährige und Kürzungen von Wohnkosten abzuschaffen. Das Bundesministerium hat kürzlich aktuelle Zahlen zu den Hartz-IV-Kosten mitgeteilt.

Mehr zum Thema im Video: Hartz-IV-Sanktionen müssen entschärft werden

AFP/dpa/frs

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