Nein. Auch wenn Arbeitnehmer sich vor einer Ansteckung fürchten, können sie nicht einfach zu Hause bleiben. Wer ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber aus dem Homeoffice arbeitet, riskiert eine Abmahnung, schlimmstenfalls eine Kündigung. Daher gilt auch hier: Am besten mit dem Arbeitgeber sprechen. Die allermeisten Unternehmen nehmen die Sorgen ihrer Beschäftigten ernst und versuchen, eine gute Lösung zu finden.
Nein. Zwar gab es im Vorfeld der Entscheidung über die Pflicht zum Homeoffice auch die Überlegung, einen gemeinschaftlichen Besuch der Kantine oder der Kaffee-Küche komplett zu verbieten. Am Ende verzichtete Arbeitsminister Heil jedoch auf eine Regelung. Da die meisten Betriebsküchen ihre Gerichte ohnehin nur noch als Takeaway anböten und die Tische in vielen Kantinen komplett gesperrt sind, sei eine solche Regelung nicht nötig, heißt es.
Die Verordnung zum Homeoffice sieht unter anderem auch eine steuerliche Sonderregelung vor. Danach gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021, dass die nötige Homeoffice-IT wie Notebooks oder nötige Software im laufenden Jahr komplett abgeschrieben werden können. Bislang galt hier eine Abschreibungsdauer von drei Jahren.