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Illegale Waffenexporte: Gericht prüft Rekordstrafe gegen norddeutsche Firma

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Sie waren lediglich für die USA - doch dann landeten Tausende von Pistolen in Kolumbien. Der Millionen-Gewinn aus dem Geschäft von Sig Sauer soll eingezogen werden. Nun muss der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.

Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer Rekordstrafe gegen den norddeutschen Waffenhersteller Sig Sauer. Es geht dabei um die Einziehung des Gewinns in Höhe von 11,1 Millionen Euro aus illegalen Waffenlieferungen nach Kolumbien. Das Unternehmen aus Eckernförde hat dagegen Revision eingelegt. Das Urteil wird am 1. Juli erwartet, hat am Donnerstag das Gericht am Ende der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe entschieden.

Sig Sauer hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 47 000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in die USA geliefert. Davon ging mehr als 38 000 nach Kolumbien. Genehmigt war allerdings nur die Ausfuhr nach Amerika.

Illegale Waffenexporte: Landgericht Kiel verurteilte drei frühere Manager

Das Landgericht Kiel hatte im April 2019 Bewährungsstrafen und hohe Geldauflagen gegen drei frühere Manager verhängt. Der Gewinn aus den illegalen Waffenlieferungen nach Kolumbien in Höhe von 11,1 Millionen Euro sollte außerdem eingezogen werden.

Dem BGH liegen nun Revisionen von drei Gesellschaften des Unternehmens gegen das Kieler Urteil vor (Az. 3 StR 518/19). Sie wenden sich gegen die Einziehung des Gewinns und fordern eine Aufhebung des Landgerichtsurteils. Sie sind der Meinung, dass die Ausfuhren auch als Re-Export nach Kolumbien prinzipiell genehmigungsfähig gewesen wären. Sie verwiesen auch darauf, dass ein Teil der Waffen im Bestimmungsland USA blieb.

BGH überprüft Einziehungsentscheidung gegen Sig Sauer
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit einer gerichtlich angeordneten Einziehung von 11,1 Millionen Euro beim Waffenhersteller Sig Sauer. © Marcus Brandt/picture alliance/dpa

Aus Sicht des Vertreters der Bundesanwaltschaft müssen die Revisionen hingegen im vollen Umfang verworfen werden. «Es handelte sich durchweg um verbotene Ausfuhren.»

Friedensaktivisten hoffen, dass der BGH das Urteil bestätigt. «Es wäre ein abschreckendes Signal an die Rüstungsindustrie», sagte Holger Rothbauer, Anwalt der «Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel», der 2014 im Namen der Kampagne Anzeige gegen Sig-Sauer-Verantwortliche erstattete. (Mit Material der dpa)

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