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Früher in Rente: Mit 58 in den Ruhestand - daran sollten Sie vorher denken

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Raus aus dem Hamsterrad und rein in den Ruhestand: So geht's.
Raus aus dem Hamsterrad und rein in den Ruhestand: So geht's. © picture alliance / dpa / Jan Woitas

Rente mit 58 Jahren: Was Sie beim Ruhestand beachten müssen - und wie der frühe Ausstieg aus dem Berufsleben gelingt.

Statt bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr zu arbeiten, möchten viele Menschen schon deutlich früher in Rente gehen. Dabei gilt es, zunächst zwei Faktoren gründlich zu prüfen: Erstens: Erfülle ich überhaupt die formalen Voraussetzungen, um schon vor dem vorgesehenen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen? Und zweitens: Kann ich mir es denn leisten, vorzeitig aufzuhören zu arbeiten? Denn ein früherer Renteneintritt ist fast nur mit einem deutlichen Abschlag bei den Rentenzahlungen zu bekommen. 

Vorzeitiger Ruhestand bei voller Rente mit 58: formale Voraussetzungen 

Die formalen Voraussetzungen, um früher in Rente gehen zu können und trotzdem die vollen Rentenbeträge überwiesen zu bekommen, sind eindeutig: Die Regelalterszeit beginnt normalerweise mit 65 bis 67 Jahren - je nachdem, wann man geboren wurde. Wer überhaupt eine Rente bekommen will (und sei sie auch nur winzig), muss mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben. 

Wer mindestens 45 Jahre lang eingezahlt hat, gilt bei der Rentenkasse als „besonders langjährig Versicherter“. Er kann bereits mit 63 Jahren in Ruhestand gehen - und erhält seine Rente ohne Kürzungen. Weil das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, gilt diese Regelung nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden. 

Eine Sonderregelung gilt für Menschen mit Behinderung. Wenn sie mindestens 35 Jahre einbezahlt haben, können sie (frühestens) mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. 

Vorzeitige Rente bedeutet finanzielle Einbußen

Wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann man also früher in Rente gehen und erhält trotzdem die volle Regelaltersrente. Man kann jedoch auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man lediglich 35 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt hat. Allerdings müssen Ruhestands-Willige, die vor ihrem eigentlichen Renten-Eintrittstermin aufhören wollen zu arbeiten, mit Einbußen leben. 

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Für jeden Monat, den jemand früher aufhört zu arbeiten, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Pro Jahr ergibt das ein Minus von 3,6 Prozent. Beispiel: Wer statt mit 67 Jahren schon mit 63 aufhören möchte, muss mit einer 14,4 Prozent geringeren Rente rechnen. Die Kürzung gilt natürlich dann lebenslang, nicht nur für die Zeit zwischen dem 63. und dem 67. Lebensjahr. 

Eine „Rente mit 58“ gibt es eigentlich nicht 

Wer sich also überlegt, ob er vielleicht schon mit 58 Jahren seinen Job hinwirft, obwohl er eigentlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müsste, sollte sich zwei Dinge vergegenwärtigen: 

  1. Man kann vielleicht mit 58 Jahren aufhören zu arbeiten, aber normalerweise wird man keineswegs bereits mit 58 schon seine Rente ausgezahlt bekommen. Man wird sich mehrere Jahre lang selbst finanzieren müssen. 
  2. Wer mit 58 Jahren den Job hinwirft, wird mit 67 rund ein Drittel weniger Rente bekommen.

    Das führt zu einer weitere entscheidenden Frage:

Wie hoch ist meine Rente?

Die Höhe der Rente wird mit der sogenannten Rentenformel berechnet. Mathematisch sieht das so aus:

Rente = Rentenpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert

Die Entgeltpunkte geben den Stand des individuellen Rentenkontos wieder. Jeder Arbeitnehmer, der in einem Jahr genau das Durchschnittseinkommen der Deutschen verdient, erhält für seine Abgaben genau einen Entgeltpunkt. Verdient jemand mehr, bekommt er entsprechend mehr Entgeltpunkte angerechnet. Wer also mehr Rentenpunkte hat, hat mehr oder länger eingezahlt und bekommt später eine höhere Rente. Den aktuellen Stand der Entgeltpunkte kann man aus dem jährlichen Rentenbescheid entnehmen.

Gesetzliche Rente wird nicht reichen: Rechtzeitig an die Altersvorsorge denken

Zusätzliche Rentenpunkte gibt es für die Pflege von Angehörigen. Dazu müssen die Bedürftigen mit mindestens Pflegestufe zwei eingestuft sein und der Pflegeaufwand muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen. Auch für die Ausbildung kann es Entgeltpunkte geben. Schließlich zahlen auch Azubis Beiträge zur Rentenkasse ein.

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einem Rentenpunkt entspricht. In den alten Bundesländern liegt er bei 31,03 Euro. In den neuen Bundesländern sind es 29,69 Euro.

Mit dem Rentenartfaktor fließt in die Berechnung ein, um welche Rente es sich handelt. Die normale Altersrente, die volle Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrenten werden mit dem Faktor eins berechnet. Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente dagegen wird der Faktor 0,5 angesetzt, bei Witwenrenten liegt der Faktor bei 0,55 oder 0,6. Schließlich gibt es noch die Vollwaisenrente mit dem Faktor 0,2 und die Halbwaisenrente mit dem Faktor 0,1.

Beim Zugangsfaktor geht es um Abschläge oder Zuschläge bei der Berechnung der Rente. Geht jemand früher als der offizielle Renteneintritt in Ruhestand, wird das als Zugangsfaktor berücksichtigt. Denn schließlich hat er dann ja auch weniger Beitragsjahre und zahlt weniger in die Rentenkasse ein.

Für Normalverdiener wird es bei der Rente mit 58 finanziell sehr eng 

Mit diesen Faktoren lässt sich ziemlich genau ausrechnen, wie sich der vorzeitige Ruhestand finanziell auswirken würde. Um es vorwegzunehmen: Wer sehr gut verdient hat, dem dürfte es wohl deutlich leichter fallen, mit 58 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Er muss dann „nur“ die Jahre bis zum Beginn der Rente aus eigenen Mitteln bezahlen - und muss später mit einer deutlich geringeren Rente auskommen. 

Für die meisten Normalverdiener ist der vorzeitige Ruhestand nur mit empfindlichen Einschränkungen zu stemmen. Laut Statistik beträgt die Höhe der Rente rund 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Doch dabei verzerren vermögende Personen im Ruhestand das Bild. Viele Rentner müssen mit einer Rente zwischen 700 und 800 Euro auskommen. Ob das zum Leben reicht, ist mehr als fraglich. Wenn von diesem Betrag dann noch beispielsweise rund 33 Prozent gekürzt werden, wird es sehr, sehr eng. Die Altersrente mit 58 Jahren bleibt da wohl für die meisten Menschen nur ein unerreichbarer Traum.

Renten sind steuerpflichtig

Denn jeder Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn seine Einkünfte den jährlichen Freibetrag übersteigen. Im Jahr 2019 etwa liegt der Grundfreibetrag bei 9168 Euro für Ledige und 18.336 Euro für Verheiratete. 

Von der Rente gehen dann auch noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse beträgt derzeit 14,6 Prozent. Davon zahlen die Rentner*innen einen Anteil von 7,3 Prozent. Dazu kommt der monatliche Betrag für die Pflegeversicherung. Dafür zahlen Eltern momentan 2,55 Prozent, kinderlose Personen sogar 2,8 Prozent.

Mögliche Alternativen für eine Rente ab 58 

Und abgesehen davon, müssen ja auch noch die formalen Voraussetzungen - wie die notwendigen Beitragsjahre - erfüllt sein. Aber vielleicht gibt es für Sie ja noch andere Möglichkeiten, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen? Kommt für Sie vielleicht eine dieser Regelungen infrage: 

Erwerbsminderungsrente hilft bei Erkrankung oder Behinderung 

Wenn man nur noch drei Stunden pro Tag arbeiten kann, liegt volle Erwerbsminderung vor. Wer pro Tag noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitet, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Das geht nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Außerdem ist die Rente wegen Erwerbsminderung befristet. Sie kann jedoch gegebenenfalls verlängert werden.

Selbst falls die gesundheitlichen Gegebenheiten für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind: Die Beträge sind leider relativ gering.

Raus aus dem Hamsterrad und rein in den Ruhestand: So geht's.
Raus aus dem Hamsterrad und rein in den Ruhestand: So geht's. © picture alliance / dpa / Jan Woitas

Altersteilzeit ab 55 Jahren manchmal möglich

In vielen Branchen ist es möglich, mit dem Arbeitgeber über ein Teilzeitmodell zu sprechen. Diese Vereinbarung ist jedoch eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Der Arbeitgeber reduziert seine Arbeitszeit auf die Hälfte des ursprünglichen Umfangs. Häufig wird dabei auf ein sogenanntes Blockmodell zurückgegriffen: Der Angestellte arbeitet zunächst in vollem Umfang weiter, erhält aber nur die Hälfte seines Lohns. In der zweiten Phase muss er dann nicht mehr arbeiten, erhält aber weiterhin die Hälfte seines Lohns.

Eine gute Lösung: die Vorruhestandsregelung

Wer mit 58 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, kann eventuell in den Genuss einer Vorruhestandsregelung kommen. Solche Regelungen sind nicht gesetzlich verankert. Es gibt jedoch zahlreiche Arbeitgeber, die eine entsprechende Lösung anbieten. In vielen Tarifbereichen haben die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestands ausgehandelt.

Aktuelles: Immer mehr Rentner in Hessen sind von Altersarmut bedroht

Für das Einkommen ab dem 58. Lebensjahr sorgen dann die Arbeitgeber, meistens durch eine Betriebsrente oder ein sogenanntes Vorruhestandgeld. Geld oder auch nur Zuschüsse aus der gesetzlichen Rentenkasse gibt es dafür nicht.

Individueller Beratungstermin bei der Rentenversicherung  

Am besten ist es, Sie vereinbaren einen Termin für eine individuelle Rentenberatung. Dort erfahren Sie alle wichtigen Details für Ihre konkrete Situation - wie zum Beispiel: 

In Hessen erreichen Sie die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nr. 0800 1000 4800. Dort können Sie einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Nähe vereinbaren.

Im Jahr 2020 steigen die Renten. Viele Senioren müssen dadurch erstmals auf ihre Rente Steuern zahlen. Dabei gilt es einiges zu beachten. 2021 steigt die Rente allerdings eher nicht - wegen der Corona-Krise.

Nach Eintritt in die Rente weiterarbeiten - jeder fünfte Deutsche möchte das, zumindest stundenweise. Fast genauso viele Deutsche fürchten aber, dass sie weiterarbeiten müssen, um den Lebensstandard zu halten.

Für Geringverdiener könnte ab 1. Januar 2021 die Grundrente von Interesse sein. Eine neue Studie zeigt, wer wie stark von der Grundrente profitiert.

Frührente ohne Abschläge: Immer mehr Versicherte zahlen freiwillige Beiträge, um früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. 

Reicht die Rente nicht für die Pflegekosten*, werden unter Umständen die Kinder zur Kasse gebeten. 

*fr.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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