Wer sich also überlegt, ob er vielleicht schon mit 58 Jahren seinen Job hinwirft, obwohl er eigentlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müsste, sollte sich zwei Dinge vergegenwärtigen:
Die Höhe der Rente wird mit der sogenannten Rentenformel berechnet. Mathematisch sieht das so aus:
Rente = Rentenpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
Die Entgeltpunkte geben den Stand des individuellen Rentenkontos wieder. Jeder Arbeitnehmer, der in einem Jahr genau das Durchschnittseinkommen der Deutschen verdient, erhält für seine Abgaben genau einen Entgeltpunkt. Verdient jemand mehr, bekommt er entsprechend mehr Entgeltpunkte angerechnet. Wer also mehr Rentenpunkte hat, hat mehr oder länger eingezahlt und bekommt später eine höhere Rente. Den aktuellen Stand der Entgeltpunkte kann man aus dem jährlichen Rentenbescheid entnehmen.
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Zusätzliche Rentenpunkte gibt es für die Pflege von Angehörigen. Dazu müssen die Bedürftigen mit mindestens Pflegestufe zwei eingestuft sein und der Pflegeaufwand muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen. Auch für die Ausbildung kann es Entgeltpunkte geben. Schließlich zahlen auch Azubis Beiträge zur Rentenkasse ein.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einem Rentenpunkt entspricht. In den alten Bundesländern liegt er bei 31,03 Euro. In den neuen Bundesländern sind es 29,69 Euro.
Mit dem Rentenartfaktor fließt in die Berechnung ein, um welche Rente es sich handelt. Die normale Altersrente, die volle Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrenten werden mit dem Faktor eins berechnet. Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente dagegen wird der Faktor 0,5 angesetzt, bei Witwenrenten liegt der Faktor bei 0,55 oder 0,6. Schließlich gibt es noch die Vollwaisenrente mit dem Faktor 0,2 und die Halbwaisenrente mit dem Faktor 0,1.
Beim Zugangsfaktor geht es um Abschläge oder Zuschläge bei der Berechnung der Rente. Geht jemand früher als der offizielle Renteneintritt in Ruhestand, wird das als Zugangsfaktor berücksichtigt. Denn schließlich hat er dann ja auch weniger Beitragsjahre und zahlt weniger in die Rentenkasse ein.
Mit diesen Faktoren lässt sich ziemlich genau ausrechnen, wie sich der vorzeitige Ruhestand finanziell auswirken würde. Um es vorwegzunehmen: Wer sehr gut verdient hat, dem dürfte es wohl deutlich leichter fallen, mit 58 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Er muss dann „nur“ die Jahre bis zum Beginn der Rente aus eigenen Mitteln bezahlen - und muss später mit einer deutlich geringeren Rente auskommen.
Für die meisten Normalverdiener ist der vorzeitige Ruhestand nur mit empfindlichen Einschränkungen zu stemmen. Laut Statistik beträgt die Höhe der Rente rund 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Doch dabei verzerren vermögende Personen im Ruhestand das Bild. Viele Rentner müssen mit einer Rente zwischen 700 und 800 Euro auskommen. Ob das zum Leben reicht, ist mehr als fraglich. Wenn von diesem Betrag dann noch beispielsweise rund 33 Prozent gekürzt werden, wird es sehr, sehr eng. Die Altersrente mit 58 Jahren bleibt da wohl für die meisten Menschen nur ein unerreichbarer Traum.
Denn jeder Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn seine Einkünfte den jährlichen Freibetrag übersteigen. Im Jahr 2019 etwa liegt der Grundfreibetrag bei 9168 Euro für Ledige und 18.336 Euro für Verheiratete.
Von der Rente gehen dann auch noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse beträgt derzeit 14,6 Prozent. Davon zahlen die Rentner*innen einen Anteil von 7,3 Prozent. Dazu kommt der monatliche Betrag für die Pflegeversicherung. Dafür zahlen Eltern momentan 2,55 Prozent, kinderlose Personen sogar 2,8 Prozent.
Und abgesehen davon, müssen ja auch noch die formalen Voraussetzungen - wie die notwendigen Beitragsjahre - erfüllt sein. Aber vielleicht gibt es für Sie ja noch andere Möglichkeiten, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen? Kommt für Sie vielleicht eine dieser Regelungen infrage:
Wenn man nur noch drei Stunden pro Tag arbeiten kann, liegt volle Erwerbsminderung vor. Wer pro Tag noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitet, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Das geht nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Außerdem ist die Rente wegen Erwerbsminderung befristet. Sie kann jedoch gegebenenfalls verlängert werden.
Selbst falls die gesundheitlichen Gegebenheiten für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind: Die Beträge sind leider relativ gering.
In vielen Branchen ist es möglich, mit dem Arbeitgeber über ein Teilzeitmodell zu sprechen. Diese Vereinbarung ist jedoch eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Der Arbeitgeber reduziert seine Arbeitszeit auf die Hälfte des ursprünglichen Umfangs. Häufig wird dabei auf ein sogenanntes Blockmodell zurückgegriffen: Der Angestellte arbeitet zunächst in vollem Umfang weiter, erhält aber nur die Hälfte seines Lohns. In der zweiten Phase muss er dann nicht mehr arbeiten, erhält aber weiterhin die Hälfte seines Lohns.
Wer mit 58 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, kann eventuell in den Genuss einer Vorruhestandsregelung kommen. Solche Regelungen sind nicht gesetzlich verankert. Es gibt jedoch zahlreiche Arbeitgeber, die eine entsprechende Lösung anbieten. In vielen Tarifbereichen haben die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestands ausgehandelt.
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Für das Einkommen ab dem 58. Lebensjahr sorgen dann die Arbeitgeber, meistens durch eine Betriebsrente oder ein sogenanntes Vorruhestandgeld. Geld oder auch nur Zuschüsse aus der gesetzlichen Rentenkasse gibt es dafür nicht.
Am besten ist es, Sie vereinbaren einen Termin für eine individuelle Rentenberatung. Dort erfahren Sie alle wichtigen Details für Ihre konkrete Situation - wie zum Beispiel:
In Hessen erreichen Sie die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nr. 0800 1000 4800. Dort können Sie einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Nähe vereinbaren.
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