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Früher in Rente ohne Abschläge: Immer mehr Versicherte zahlen freiwillige Beiträge

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Früher in Rente - und zwar ohne Abschläge. Das wollen offenbar immer mehr Versicherte, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zeigen.

Früher in Rente* gehen und das möglichst ohne Abschläge - das ist ein Traum vieler Deutscher. Das zeigt auch ein Blick auf eine aktuelle Analyse der Deutschen Rentenversicherung, über die zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtet hat. Die Analyse zeigt, dass die Zahl der Rentenversicherten, die freiwillig Sonderbeiträge zahlte, um ohne Abschläge früher in den Ruhestand gehen zu können, von 2017 auf 2018 stark angestiegen ist.

Abschläge bei Frührente verhindern - immer mehr Versicherte zahlen Sonderbeiträge

2017 hatten demnach 11.620 Versicherte freiwillige Beiträge gezahlt, 2018 waren es dagegen bereits 17.086 Personen. Für das Jahr 2019 gibt es noch keine Zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung hat 2017 durch diese Sonderbeiträge 207 Millionen Euro eingenommen, 2018 waren es bereits 291 Millionen Euro.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder Versicherte, der 2018 freiwillige Sonderbeiträge an die Rentenversicherung zahlte, im Schnitt 17.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt hat. Eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung wertete dies als „Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahler in die Sicherheit der gesetzlichen Rente“.

23 Prozent aller Rentner gehen früher in den Ruhestand

Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen. Pro Monat, den man sich vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben in die Rente verabschiedet, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Maximal sind 14,4 Prozent an Abzügen möglich - wenn ein Versicherter ab dem Geburtsjahrgang 1964 mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente geht.

Nach Angaben der Rentenversicherung gingen 2018 23 Prozent aller Rentner früher in den Ruhestand - und nahmen dafür Abschläge in Kauf oder zahlten freiwillige Beiträge ein. Diese Abschläge betrugen im Durchschnitt etwa 90 Prozent der monatlichen Bruttorente. Um diese Abschläge auszugleichen, können im Vorfeld Sonderzahlungen geleistet werden* - allerdings sind mehrere zehntausend Euro fällig, die man jedoch über mehrere Jahre verteilt einzahlen kann.

Das Flexirentengesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, legt fest, dass Versicherte schon ab dem 50. Lebensjahr mit den freiwilligen Zahlungen beginnen können, um künftige Abschläge bei der Rente auszugleichen.

Von Tanja Banner, mit Material von dpa/afp

*fr.de ist Teil der bundesweiten Ippen-Digital-Zentralredaktion.

Jeder dritte Rentner, der mindestens 40 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, muss nun mit einer Mini-Rente auskommen*.

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