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Rückruf bei Netto und Lidl: Verzehr dieses Joghurts ist für Allergiker gefährlich

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Ein bei Lidl und Netto verkaufter Sahnejoghurt wird wegen möglicher Gesundheitsrisiken zurückgerufen. (Symbolbild)
Ein bei Lidl und Netto verkaufter Sahnejoghurt wird wegen möglicher Gesundheitsrisiken zurückgerufen. (Symbolbild) © dpa / Oliver Berg

Ein beliebter Sahnejoghurt, der bei Lidl und Netto verkauft wurde, wird zurückgerufen. Für einige Menschen kann es ein Gesundheitsrisiko geben.

Mertingen - Mehrere Sorten eines Sahnejoghurts von Zott werden aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen. Betroffen sind laut Pressemitteilung eine kleine Teilcharge des Sahnejoghurts der Sorten Erdbeere, Pfirsich-Maracuja, Amarena-Kirsch und Himbeere im 150 Gramm-Becher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28. April 2019. Weiter heißt es in der Pressemitteilung, dass ausschließlich über die Einzelhändler Lidl und Netto Marken-Discount vertriebene Produkte mit bestimmten Buchstaben-Codierungen betroffen sind. 

Vom Rückruf betroffen sind Joghurts in Verbindung mit dem vorangestellten Mindesthaltbarkeitsdatum 28.04.19 und folgenden Buchstaben-Codierungen:

KQJ KQT KRG KRR KSE KQK KQU KRH KRS KSF KQL KQV KRJ KRT KSG KQM KRA KRK KRU KSH KQN KRB KRL KRV KSJ KQP KRC KRM KSA KSK KQQ KRD KRN KSB KSL KQR KRE KRP KSC KSM KQS KRF KRQ KSD KSN

Alle anderen Sahnejoghurts desselben Mindesthaltbarkeitsdatums sind nicht betroffen. Die Chargenkennzeichnung befindet sich auf dem Deckel der Verpackung.

Beliebter Joghurt von Zott zurückgerufen: Der Grund kann für viele Menschen gefährlich sein

Der Grund: Beim betroffenen Produkt besteht der Verdacht, „dass nicht gekennzeichnete Einträge von Haselnuss, Pistazie, Mandel, Ei, Weizengluten durch die Vorproduktion in den Sahnejoghurt gelangt sind und dadurch ein mögliches Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen können, die allergisch auf die genannten Schalenfrüchte, Ei oder Weizengluten sind oder an einer Unverträglichkeit leiden“.

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Beliebter Sahnejoghurt zurückgerufen: Das können Verbraucher nun tun

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Zott SE & Co. KG, dass Menschen, die nicht gegen Haselnuss, Pistazie, Mandel, Ei, Weizengluten allergisch sind oder nicht an einer Unverträglichkeit leiden, das Produkt ohne Bedenken verzehren können. Und: „Allergiker oder Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber den oben genannten Allergenen sollten dagegen den betroffenen Sahnejoghurt bei der jeweiligen Lidl- oder Netto Marken-Discount Filiale zurückgeben.“ Ohne Vorlage des Kassenbons werde dort der Kaufpreis zurückerstattet. Alle anderen Produkte des Unternehmens seien nicht vom Rückruf betroffen.

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Immer wieder rufen Unternehmen Produkte und Lebensmittel zurück, da sie für den Verbraucher Folgen haben können. Betroffenen waren davon in der jüngsten Vergangenheit unter anderem ein bei Edeka verkauftes Kürbiskernbrot, ein von Iglo hergestelltes Tiefkühlprodukt sowie mehrere bei Aldi verkaufte Produkte, in die während der Produktion Hartplastiksplitter geraten sein könnten. Außerdem wurde bei Aldi ein beliebtes Produkt zurückgerufen, weil es Glassplitter enthalten könnte. Auch bei Norma gab es einen Rückruf: Bei zwei Wurstsorten besteht Salmonellen-Gefahr

*op-online.de ist Teil der Ippen-Digital-Zentralredaktion

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