Der DGB rät, dass jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnt. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden. Halten sich Arbeitgeber nicht an die Verträge, sollten sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.
Schüler sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.
afp