Bevor das Amtsgericht Köln jetzt über die Zulässigkeit des Antrags auf Todeserklärung entscheidet, hat die Kölner Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Hält das Gericht danach den Antrag für zulässig, beginnt das sogenannte Aufgebotsverfahren. Damit werden der Verschollene sowie alle, die etwas über seinen Verbleib sagen können, aufgefordert, sich zu melden. Das Aufgebotsverfahren kann zwischen sechs Wochen und einem Jahr lang dauern. Nach Ablauf dieser Frist kann dann die Todeserklärung erfolgen. (dpa/utz)