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Testpflicht für Unternehmen: Wer die Tests bezahlt, auf was sich Betriebe jetzt sonst noch einstellen müssen

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) macht Ernst: Trotz Widerstands der Wirtschaft müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern künftig Corona-Tests bereitstellen. 

Berlin – Viele Unternehmen haben ihren Beschäftigten freiwillige Corona-Tests angeboten. Doch der Bundesregierung reicht das nicht. Daher sollen entsprechende Untersuchungen künftig verpflichtend werden. Pro Woche sollen die Betriebe ihren Beschäftigten mindestens ein Testangebot zur Verfügung stellen. Immerhin: Die ebenfalls umstrittene Dokumentationspflicht ist vom Tisch.

Auf was sich Unternehmen jetzt einstellen müssen, wer die Tests bezahlt, welche Kosten insgesamt auf die deutsche Wirtschaft zukommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:  

Corona-Testpflicht in Deutschland: Was plant die Bundesregierung konkret?

Nach dem Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sollen alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona*-Test pro Woche bekommen. Wer häufigen Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

Ab wann gilt die Testpflicht?

Die geplante Testpflicht gilt ab Montag (19. April). Dann tritt die entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. Juni befristet.

Testpflicht: Was sollen die Corona-Tests bringen und reicht ein Test pro Woche aus?

Die Schnell- oder Selbsttests sollen helfen, Corona-Infizierte zu entdecken, die noch keine deutlichen Symptome spüren. Aus wissenschaftlicher Sicht können sie eine Infektion allerdings nicht grundsätzlich ausschließen. Selbst bei korrekter Anwendung sei es bei einem negativen Test „lediglich weniger wahrscheinlich“ für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut. Vor allem bei Infizierten ohne Symptome besteht durchaus die Gefahr falsch-negativer Ergebnisse. Unklar ist jedoch, ob man dann für andere überhaupt ansteckend ist oder nicht. Wissenschaftler weisen auch darauf hin, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Die Testergebnisse sind nur für etwa einen Tag aussagekräftig. Ob ein wöchentlicher Test im Büro ausreicht, wird daher von vielen bezweifelt.

Was bedeutet eine Testpflicht für die Unternehmen?

Die Arbeitgeber sollen die Tests allen Beschäftigten zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice arbeiten. Dabei müssen sie jedoch nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tests auch in Anspruch nehmen. Es würde also ausreichen, den Beschäftigten einfach Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Büro zu deponieren.

Wer bezahlt die Tests?

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht die Wirtschaft in der Pflicht. „Das ist jetzt eine nationale Kraftanstrengung und da müssen alle mitmachen“, sagte er am Dienstagmorgen im „Deutschlandfunk“. Demgegenüber brachte etwa der Präsident des Münchner ifo-Instituts, Prof. Clemens Fuest, gegenüber Merkur.de* einen „pauschalisierten Zuschuss pro Beschäftigten“ ins Gespräch. Damit würden sich Unternehmen und Steuerzahler die Kosten teilen. Das lehnt Scholz aber ab. Stattdessen können die Unternehmen die Kosten aber wohl über die Überbrückungshilfe III geltend machen. Alternativ können Unternehmen die entsprechenden Kosten auch steuerlich geltend machen.

Was kosten die Tests die Wirtschaft insgesamt?

Das Bundesarbeitsministerium kalkuliert bis Ende Juni mit Kosten von bis zu 130 Euro je Beschäftigten. Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Zu einer ähnlichen Schätzung kommt auch der Mittelstandsverband BVMW und fordert, dass der Staat die Kosten vollständig übernimmt.

Wie viele Unternehmen testen schon?

Nach einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung hatten zuletzt 61 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitgeber, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, erhielten etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden. Die Bundesregierung hält das nicht für ausreichend und gab als Zielmarke bisher 90 Prozent aus.

Müssen sich die Beschäftigten testen lassen?

Nein, sagen Juristen. Die Tests seien ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sagte die Kölner Arbeitsrechtlerin Paula Wernecke von der Kanzlei CMS Hasche Sigle dem Handelsblatt. Anders liege der Fall jedoch, wenn die Beschäftigten Corona-typische Symptome aufwiesen, in Risikogebieten im Urlaub waren, oder körpernahe Dienstleistungen anböten. In solchen Fällen könne der Arbeitgeber sein Weisungsrecht geltend machen und einen Corona-Test auch gegen den Willen des Mitarbeiters anordnen.

Testpflicht: Wie kommen die deutschen Unternehmen an die Corona-Tests?

Da sieht die Wirtschaft bisher ein Problem. In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Bund und Länder hätten viele der Tests auf dem Markt bereits für die Schüler reserviert. Die Verbände fordern deshalb, Tests aus nicht genutzten Kontingenten kostengünstig den Firmen zur Verfügung zu stellen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ betont: „Es sind auf dem Markt mittlerweile genügend Tests verfügbar. Man muss sich darum aber kümmern. Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei oder drei Wochen. Mehr aber auch nicht.“

Was sagt die Wirtschaft zur Testpflicht?

Wirtschaftsverbände sind von einer Testpflicht alles andere als begeistert. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter spricht von einer „Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten“. Die Testpflicht diskreditiere das freiwillige Engagement der Unternehmen. „Wir sind davon überzeugt, dass die Wirtschaft, die wir ja schließlich alle sind, stets Teil einer Problemlösung sein sollte“, betonte er.

Corona-Testpflicht: Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro überhaupt?

Führende Aerosol-Forscher aus Deutschland betonen, Sars-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Anstecken kann man sich demnach nicht nur beim direkten Treffen mit einem Infizierten, sondern auch in einem leeren, schlecht belüfteten Raum, in dem sich vorher ein Infektiöser aufhielt. Berliner Mobilitätsforscher fordern deshalb, dass man Mehrpersonenbüros nur noch mit gültigem Schnelltest oder nach Impfung betreten darf - oder alle müssten FFP2-Maske tragen. Die Bundesregierung will zumindest die Pflicht verlängern, wo immer möglich Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice zu erlauben. (dpa/utz) *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA.

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