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Endgültiges Aus für Uber? Gericht lässt wichtigste Einnahmequelle versiegen

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Das Landgericht Köln untersagt Uber seinen wichtigsten Fahrdienst.
Das Landgericht Köln untersagt Uber seinen wichtigsten Fahrdienst. © dpa / Oliver Berg

Uber steht vor dem endgültigen Aus in Deutschland. Nach einem Gerichtsbeschluss darf der Anbieter die App „Uber X“ nicht mehr zur Mietwagenvermittlung einsetzen.

Köln - Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Zuvor hatten „WDR“ und die „Kölnische Rundschau“ darüber berichtet. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)

Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - im Gegensatz zu Taxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, „die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind“.

Uber: App-Verbot wegen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz

Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.

Die Entscheidung fiel bereits im Juli, wurde aber erst jetzt bekannt. Grund hierfür waren Verzögerungen bei der Zustellung - erst ab dann gilt die einstweilige Verfügung und das Verbot greift. Uber hatte einer Gerichtssprecherin zufolge die Annahme an seiner Europazentrale in Amsterdam verweigert, weil für das deutsche Dokument keine Übersetzung mitgeschickt worden war. Ob eine zweite Zustellung inklusive Übersetzung inzwischen erfolgt ist, war unklar. Ein Firmensprecher wollte die Berichte nicht kommentieren.

Allerdings lässt sich der Fahrdienstvermittler zunächst nicht stoppen, die App Uber X funktioniert weiter. Aufgrund des Gerichtsbeschlusses droht Uber für jede vermittelte Fahrt ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Uber: Insider deckt gängige Praxis auf, die gegen das Gesetz verstößt

Ein Uber-Insider spielte dem WDR ein Video zu, das zeigt, wie das Gesetz umgangen wird. Dabei werden zwei Handys nebeneinander gehalten und gezeigt, dass Uber-Fahrer selbstständig Aufträge annehmen und die Zustimmung der Zentrale, die eigentlich notwendig wäre, umgehen können.

Bereits im Dezember 2018 hatte ein Gericht die App Uber Black gestoppt. Der Anwalt, der Uber X im Auftrag eines Kölner Taxiunternehmens verklagt hatte, moniert nun, dass „sich nichts geändert habe. Uber Black heißt jetzt Uber X.“

Der Dienst Uber X spielt für das US-Unternehmen eine zentrale Rolle. Für Kunden hat diese Dienstleistung eine ähnliche Funktion wie Taxifahrten. Uber vermittelt über die App zum Teil auch Fahrten mit klassischen Taxis.

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