Der heutige Vorstandschef Diess kam im Juli 2015 in den Konzern und war zunächst nur Chef der Volkswagen-Kernmarke. Die Anklageerhebung sei unverständlich, hatten seine Verteidiger erklärt: Weder Fakten- noch Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf, Diess habe den Tatbestand einer strafbaren Marktmanipulation verwirklicht. Einige Beobachter hatten sich auch gefragt, wie der VW-Chef seinen Konzern im Fall vieler wiederkehrender Gerichtstermine hätten weiterführen sollen.
Pötsch hingegen war VW-Finanzvorstand, als der damalige Konzernchef Winterkorn die Abgastricks einräumte. Sein Anwalt Norbert Scharf hatte gesagt, sein Mandant müsse sich nichts vorwerfen. Pötsch habe zwar schon im Sommer 2015 «mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik» gehabt. Aber: «Keine dieser Informationen hatte vor der Veröffentlichung der Notice of Violation (Bekanntmachung der Verstöße durch US-Behörden) am 18.09.2015 Inhalt und Qualität, dass für ihn daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz erkennbar war.»