Der Freibetrag gilt sowohl für laufende monatliche Zahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen. Bei mehreren Betriebsrenten gilt die Grenze für den Gesamtbetrag. Als Beispiel rechnet die KKH vor: Bei einer Betriebsrente von 100 Euro und einer zweiten von 79,25 Euro im Monat übersteigt die Summe den Freibetrag um 20 Euro - nur darauf sind Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird dagegen weiter voll auf die gesamte Rentenzahlung fällig.
Bundesregierung zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz