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EU-Kommission prüft Kartellvorwürfe gegen Autohersteller

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In der Autoindustrie könnte sich nach der Diesel-Affäre der nächste Skandal anbahnen. Foto: Christoph Schmidt
In der Autoindustrie könnte sich nach der Diesel-Affäre der nächste Skandal anbahnen. Foto: Christoph Schmidt © Christoph Schmidt

In der Autoindustrie könnte sich der nächste Skandal anbahnen. Laut «Spiegel» haben Konzerne über Jahre hinweg Absprachen im Geheimen getroffen und Kunden geschädigt.

Brüssel - Die Europäische Kommission prüft Kartellvorwürfe gegen deutsche Autobauer. Das teilte die oberste Wettbewerbsbehörde im europäischen Binnenmarkt am Samstag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» sollen sich Vertreter von Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler schon seit den 90er Jahren gemeinsam über Technik, Kosten und Zulieferer verständigt haben. Trifft dies zu, steht illegales Kartellverhalten im Raum.

«Die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt haben diesbezüglich Informationen erhalten, welche zur Zeit von der Kommission geprüft werden», hieß es in Brüssel. Die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden kooperierten bei solchen Themen eng miteinander. Es sei aber zu diesem Zeitpunkt verfrüht, weiter zu spekulieren.

Deutsche Autobauer stehen dem Bericht zufolge unter dem Verdacht jahrelanger illegaler Absprachen zu Lasten von Verbrauchern und Zulieferern. Das Magazin berief sich dabei auf einen Schriftsatz, den VW auch für Audi und Porsche bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht haben soll. Auch Daimler habe eine «Art Selbstanzeige» hinterlegt.

Auch im Fall illegaler Absprachen zwischen Autoherstellern sind einem Kartellrechtler zufolge Klagen von Pkw-Käufern möglich. «Die Frage ist, ob Autos durch mögliche Kartellabsprachen auf einem schlechteren technischen Stand verkauft wurden, als sie hätten sein können», erklärt Christian Kersting von der Universität Düsseldorf. «Das könnte ein argumentativer Ansatz sein. Klagen von Autokäufern sind deshalb nicht ausgeschlossen.» Vor Gericht sei es aber sehr schwer nachzuweisen, dass ein finanzieller Schaden entstanden sei, sagte der Rechtsprofessor der dpa.

dpa

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