Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte am Morgen den Eingang der Klage. Die Anwälte der Verbraucherschützer hatten sie noch in der Nacht an das Gericht gefaxt. 246 Seiten. Die Übertragung dauerte 36 Minuten. Zweimal schlug sie fehl, gegen 2 Uhr nachts dann gingen die Unterlagen doch noch durch.
Sobald das Gericht die Klage geprüft und angenommen hat, können sich alle vom Rückruf betroffenen Dieselfahrer anschließen, die noch nicht selbst geklagt haben - auch wenn sie ihr Auto inzwischen verkauft oder verschrottet haben. Mitte des Monats wird dafür ein Register beim Bundesamt für Justiz eröffnet.
Die Verbraucherschützer wollen, dass die Dieselfahrer für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Maximalziel ist, dass sie den Kaufpreis erstattet bekommen. VW sieht dafür wenig Chancen: „Die neue Klagemöglichkeit ändert nichts an unserer Position: Kunden in Deutschland haben keine Ansprüche aufgrund der Verwendung der Umschaltlogik in Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA 189“, erklärt der Branchenprimus. Die Fahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit.
Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließe, müsse sich außerdem auf ein jahrelanges Verfahren einstellen, warnt VW. Wenn die Verbraucherzentralen im Musterfeststellungsprozess Erfolg haben, müssen die Dieselfahrer außerdem noch selbst vor Gericht ziehen, um die Höhe des Schadenersatzes festzulegen. Hat die Musterklage keinen Erfolg, dürfen sie nicht nochmals alleine klagen. Die Anwälte der Verbraucherschützer raten Mandanten mit Rechtsschutzversicherung deswegen weiter zur Einzelklage.
Sie berichten auch, dass Volkswagen spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich suche. Bei Einzelklagen mit Erfolgsaussicht bot der Konzern Klägern laut ADAC sogar Geld für ein Stillschweige-Abkommen an. VW dagegen betont, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl wollte das Unternehmen nicht nennen.
Für viele Unternehmen sind Sammelklagen mit hohen Schadensersatzforderungen, wie man sie aus den USA kennt, ein Schreckgespenst. Genau das sei die Musterfeststellungsklage aber nicht, betont Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). „Wir wollten ausdrücklich nicht amerikanische Verhältnisse“, sagte sie im ARD-„Morgenmagazin“. Deshalb dürften in Deutschland auch nur bestimmte Verbraucherschutzverbände klagen und nicht jede Anwaltskanzlei. Es gehe nicht drum, dass Anwälte und Verbände das große Geld machten, der Schutz der Verbraucher stehe im Mittelpunkt.
Kritikern ist die deutsche „Einer-für-alle-Klage“ trotzdem viel zu kompliziert. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sieht darin „keinen funktionierenden Rechtsschutz“. „Wenn sich kein Verband findet, der die Interessen der Betroffenen vertritt, bleiben sie wie bisher auf sich gestellt“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Auch die FDP meldete Zweifel an. Versprochen sei, dass Verbraucher ihr Recht einfacher und schneller durchsetzen könnten. „Die betroffenen Verbraucher, als erstes die geschädigten Dieselfahrer, werden feststellen, dass sich keines dieser Versprechen realisieren wird - allerdings erst in einigen Monaten“, sagte die FDP-Fachpolitikerin Katharina Willkomm dem „Handelsblatt“.
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dpa